Darf mein Hausarzt eine Schulbefreiung verweigern, obwohl meine Psychotherapeutin diese befürwortet?

2 Antworten

Auch Heilpraktiker können in begrenztem Umfang therapeutisch tätig werden. In der Regel können sie jedoch keine tiefenpsychologische Therapieausbildungen machen, da diese den Ärzten und Psychologen vorbehalten sind. Von den Krankenkassen werden die Heilpraktiker nur selten anerkannt. Die meisten Mediziner lehnen Heilpraktiker ab, da sie diese als unqualifizierte Konkurrenz ansehen (Heilpraktiker müssen nur eine Amtsarztprüfung ablegen aber kein Hochschulstudium nachweisen). Ich sehe eine Lösung darin, dass man den Hausarzt bittet, eine Überweisung zu einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie auszustellen, da man dort die Tochter weiter behandeln lassen wolle. Dagegen dürfte der Arzt normalerweise keine Einwände haben. Wenn man gleichzeitig erklärt, man wolle die Zusammenarbeit mit der Heilpraktikerin abbrechen, wird er wohl bereit sein, der Tochter eine Schulbefreiung auszustellen (der Facharzt könnte das auch aber es wird vermutlich etwas dauern, bis die Tochter dort einen Termin bekommt). Als Alternative könnte man sich vom Hausarzt auch eine Überweisung zu einem psychologischen Psychotherapeuten geben lassen, den der Arzt als qualifiziert ansieht. Leider haben gute Psychotherapeuten in Deutschland oft monatelange Wartezeiten. so dass diese Alternative u.U, jetzt wenig nützt. Bei aller Verärgerung bitte ich auch den Arzt zu verstehen: Es gibt zwar gute aber weit mehr unzureichend oder schlecht qualifizierte Therapeuten mit einer ausschließlichen Heilpraktikerausbildung. Dass ein Arzt sich nicht auf eine Bewertung einer solchen Heilpraktikerin verlassen will, kann man auch irgendwie verstehen. Aber vielleicht helfen meine Alternativvorschläge ja etwas weiter.

MrsCookielove 
Fragesteller
 22.10.2019, 22:36

Vielen Dank für Ihre Antwort, an diesen Weg hatte ich tatsächlich noch nicht gedacht. Mich schreckt nur ab, dass wir bei besagter Therapeutin bereits Termine haben und anderweitig wohl wirklich mit Wartezeiten rechnen müssen. Aber nochmals, vielen Dank für die sachliche und ausführliche Antwort :)

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Der Arzt handelt vollkommen richtig. Bei der von dir als "Psychotherapeutin" bezeichneten Person handelt es sich ganz offenbar nicht um eine solche.

Heilpraktiker sind Laien. Psychotherapeut darf sich gemäß dem Psychotherapeutengesetz jedoch nur nennen, wer ein Studium der Psychologie oder Humanmedizin abgeschlossen und eine entsprechende fünfjährige Weiterbildung absolviert und eine Approbation erhalten hat. Definitionsgemäß kann daher ein Heilpraktiker niemals Psychotherapeut sein. Außerdem ist es Ärzten standesrechtlich untersagt, mit Heilpraktikern zusammenzuarbeiten bzw. deren Auftragsleistungen zu erfüllen.

Fazit: Ein Heilpraktiker ist kein Psychotherapeut und ein Arzt darf seiner Empfehlung nicht folgen.

Mein Tipp: geh mit deiner Tochter zu einem echten Psychotherapeuten, denn erstens ist dort eine fachgerechte Behandlung gewährleistet, zweitens kann dieser ggf. auch selbst ein Attest ausstellen oder den Hausarzt erfolgreich darum bitten und drittens zahlt diese Behandlung dann auch die Krankenversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung