Befreiung vom Unterricht (Forschungsprojekt)?
Ist es möglich sich einen Monat frei zu nehmen, um an einem Forschungsprojekt teilzunehmen ?.Ich habe nur die Sorge ,dass ich das Schuljahr (Jahrgang 13) wiederholen müsste, weil ich den Unterricht so lange dann nicht besuche.Eigentlich gilt ja in der Oberstufe keine Schulpflicht,weil man eigentlich freiwillig hier ist .Natürlich werde ich mich vorbereiten in der Zeit der Forschung und die Klausuren schreiben.Wie ist es in Hessen geregelt und wie lange dürfte ich von der Schule befreit werden.Könnten Sie es auch mit Belegen nachweisen, dass es möglich ist ?.Vielen Dank
3 Antworten
Auch wenn es keine Schulpflicht gibt, wird die Schule bei massiven Fehlzeiten davon ausgehen dass es keinen Sinn mehr hat.
Du solltest für dein Projekt mit deinem Klassenlehrer, Vertrauenslehrer, Direktor reden.
Das kann nur die schule entscheiden.Theoretisch geht das.
Aber bedenke auch das dich die schule nicht weitermachen mus falls du das 13 te wiederholen musst.
.Eigentlich gilt ja in der Oberstufe keine Schulpflicht,weil man eigentlich freiwillig hier
Das ist so nicht richtig.
Evt. hat der Schüler seine offizielle Schulpflicht erfüllt und er ist "freiweillig" in der Schule.
Dennoch geht er eine Art Vertrag mit der Schule ein, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und am Schulleben teilzunehmen.
Sprich: Wenn er die Schule besucht, dann hat er sich auch an die Regelungen zu halten
Tut er das nicht, so drohen ihm entsprechende Konsequenzen, die von schlechteren Noten über Attestpflicht bis zum Ausschluß gehen.
Hier die offiziellen hessischen Regelungen im Schulrecht zu "Befreiungen und Beurlaubungen":
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011V4P10
(2) Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter;
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Ob man dich also für einen ganzen Monat beurlaubt erscheint mir zweifelhaft. Da müsste schon ein *sehr* guter Grund vorliegen (einmalige Chance, renommierte Forschung etc.) und du müsstest jetzt sehr gute Noten mitbringen, damit man dir das erlaubt (vermute ich).