Darf man unter 18 länger als 40std die woche arbeiten?

5 Antworten

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

JArbSchG §8 Abschnitt 1

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

JArbSchG §15

Solange du noch nicht volljährig bist, gelten für dich andere Bestimmungen. Welche das sind, findest du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

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👆 Eigentlich dürftest du Samstags gar nicht arbeiten, gemäß Paragraph 15 JArbSchG, es sei denn, du arbeitest in einem der in Paragraph 16 JArbSchG erwähnten Berufe.

Übrigens: so wie ich die ganze Sache sehe, dürftest du noch nicht einmal Überstunden machen.

LG ChrystalDragon7 🍀

 - (Arbeitgeber, Azubi)

In D gilt: Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (Von irgendwelchen Ausnahmen und branchenspezifischen Sonderregelungen mal abgesehen).

Quelle: zoll.de

Unter 18 darfst du nicht über 40 Stunden Arbeiten.

MertIs  21.05.2023, 16:05

Selbstverständlich dürfen die das. Wie sollte man sonst z.B. eine Ausbildung absolvieren?

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MertIs  21.05.2023, 16:10
@Leisewolke

Naja, die Frage ist doch recht einfach: Wie sollte man sonst eine Ausbildung absolvieren können wenn man als Jugendlicher keine 40h arbeiten dürfte? Jeder normale Azubi der nicht gerade das Glück einer 35/38h-Woche hat, arbeitet seine 40h-Woche. Ansonsten, kann man das z.B. auf Zoll.de nachlesen. Klick

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Larix123  21.05.2023, 16:12
@MertIs

Du weißt schon das man in einer Ausbildung nicht jeden Tag arbeitet?

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MertIs  21.05.2023, 16:15
@Larix123

Was versteht du an der verlinkten Seite nicht? Oder an den Zitaten aus dem Jugendschutzgesetz der anderen Nutzer? Jugendliche dürfen nicht mehr als 40h die Woche arbeiten. So stehts im Gesetz. Ich hab das Gesetz nicht gemacht, beschwer dich beim Gesetzgeber wenn du das ander siehst. Was gibt es da zu diskutieren o.O

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MertIs  21.05.2023, 16:18
@Leisewolke

Es ist echt kaum zu glauben. JArbSchG, §8, Abs (1): Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Es steth da genau so drin, wortwörtlich. 40h pro Woche. Ich kanns nicht ändern, tut mir leid, so stehts halt da. Wieso können Leute nicht zugeben wenn sie sich mal irren, als würde es ihnen körperliche Schmerzen verursachen...

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html

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Larix123  21.05.2023, 16:34
@MertIs

Was willst du denn jetzt von der Seite? Wo habe ich mich hier beschwert? Du hast hier offensichtlich keinen link zu gesendet, wieso solle ich alle links von den anderen durch klicken wenn ich der erste war, der die antwort auf die frage geschrieben hat?

Sieh lieber mal nach worauf du antwortest oder was du interpretierst! Ich habe mich hier nirgends beschwert!

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MertIs  21.05.2023, 16:41
@Larix123

Ich werde zukünftig meine Quelle bei jeder Antwort jedes mal wiederholen damit ja keiner auch mal nach oben oder unten sehen muss... Mein Fehler...

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Larix123  21.05.2023, 16:42
@MertIs

Offensichtlich ja schon, du sagst hier ich beschwere mich darüber was noch nicht mal stimmt.

"Ich hab das Gesetz nicht gemacht, beschwer dich beim Gesetzgeber wenn du das ander siehst." so, hä??

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MertIs  21.05.2023, 16:45
@Larix123

Ich habe in der Antwort direkt über deinen Kommentar die offizielle Seite des Zolls verlinkt wo die Regelungen übersichtlich dargestellt werden.

Direkt danach kommt dein "Du weißt schon das man in einer Ausbildung nicht jeden Tag arbeitet?" Kommentar. Mir bleibt da nicht viel übrig als es so zu verstenen dass du trotz verlinkter Gesetzeslage es trotzdem anders siehst... Wenn das ein Missverständnis ist, dann umso besser, dann habe ich mich in der Interpretation geirrt.

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R0077 
Fragesteller
 21.05.2023, 16:07

Wie soll ich dann ausbildung machen?

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MertIs  21.05.2023, 16:22
@R0077

Der Kommentar ist Unsinn. Die anderen Nutzer haben dir schließlich das Gesetz selbst verlinkt. 40h die woche als Jugendlicher, mehr geht nicht. Was im Gesetz steht ist relevant, nicht was irgendwer behauptet.

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CrystalDragon7  21.05.2023, 16:20

Doch, gemäß JArbSchG dürfen sie 40 h in der Woche arbeiten, sofern sie als Jugendlicher in diesem Gesetz gesehen werden und nicht als Kind.

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So steht es im Gesetz

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)§ 8 Dauer der Arbeitszeit

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.