Darf man Sex mit eine Nonne haben?

12 Antworten

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  3. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

  4. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
  5. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  6. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

  7. das Opfer a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
StupidMoron  16.04.2012, 02:41

LOL ich glaube schon, dass der Fragesteller vorher gefragt hätte

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abcdj  16.04.2012, 02:42

Gääääähhhnnnnnnnn

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stringmaus2012  16.04.2012, 03:58

Quelle nicht vergessen zu nennen

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Aszidd  16.04.2012, 04:08
@stringmaus2012

Ach, Quelle is doch unnötig wenn man völlig zusammenhanglos antwortet

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Sie wird dir einen Scheuereimer in die Hand drücken und du darfst dann den Kreuzgang wischen.

kannibal 
Fragesteller
 16.04.2012, 02:41

und damit,ihr damit einseifen,klingt ja geil !!!

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Eine Frage des Dürfens war das höchstens im tiefen Mittelalter, wo Mädchen ins Kloster geschickt wurden, weil ihre Eltern sie nicht ernähren oder mit der notwendigen Mitgift ausstatten konnten. Das aber ist heute nicht mehr der Fall. In den Klöstern sind Menschen, die auf sexuelle Betätigung verzichten wollen und können. Die evangelischen Ordensangehörigen kann man nur annähernd als Mönche und Nonnen charakterisieren. Sie unterstehen ja keinem Kirchenrecht, sondern nur der Vereinbarung untereinander, gemeinsam zu leben, zu wirken und zu wirtschaften. Aber praktisch können heutzutage auch alle katholischen Mönche oder Nonnen wieder aus ihren Orden austreten und trotzdem im Einklang mit ihrer Kirche leben, d.h. zB vom Gelübde der Ehelosigkeit dispensiert werden. (Außerdem können sie ja evangelisch werden oder aus dem Christentum austreten.) Also "dürfen" ist der ganz falsche Ausdruck. Und "verboten" auch.

Du darfst auch Sex mit dem Mönch haben, oder mit den Bäumen die draußen gepflanzt sind.....

Dürfen schon, aber da musst du eine finden die da mitmacht. Wird wohl schwierig werden, weil Nonnen, wenn sie in der Badewanne sitzen und ihre Oberschenkel waschen das Lied singen müssen, wir wollen niemals auseinandergehn.Da steht die Oberin an der Badezimmertüre und hört zu.