Darf man hier mit einem Motorroller 50ccm fahren, den es handelt sich hier um Kleinkraftrad und um kein Kraftrad?

Verbot für Krafträder? Gilt das auch für Kleinkrafträder? - (Internet, Auto, Führerschein)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieses Verkehrszeichen bezieht sich auf JEGLICHE Form von Kraftfahrzeugen sowohl "einspurig" wie auch "zweispurig" irgendwie versicherungspflichtiger Art. 

Grundlegend würde hier somit auch ein Mofaroller ( Versicherungskennzeichen ) oder gar ein "Leichtmofa" ( Hercules Saxonette ) zu den allgemeinen "Kraftfahrzeugen" zählen. Nur nicht versicherungspflichtige "Pedelecs" würden aktuell nicht zu den "Kraftfahrzeugen" zählen, da hier noch keinerlei KFZ-Haftpflicht ( Kennzeichen ) nötig ist.

Hallo General001,

in der Anlage 2 der StVO (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html) ist der genaue Wortlaut des Verbotes angefüht.

Dort steht:

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Somit lautet die Antwort auf Deine Frage:

Darf man hier mit einem Motorroller 50ccm fahren,...?

Nein darf man ganz eindeutig nicht.

Schöne Grüße           
TheGrow

Alles was einen Motor hat ist da verboten !!! Ohne Ausnahme .

 Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) Zeichenbeschreibung:

Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorrad (oben) und einem Auto (unten) in der Mitte. Beide sind durch einen Strich getrennt.

Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO

Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)

Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.

Was soll man tun? Diesen Streckenabschnitt sollte man mit Autos, Motorrädern und Mofas niemals befahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden. http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/verkehrszeichen/260-verbot-fuer-kraftfahrzeuge-und-kraftraeder-verkehrszeichen.php
Zeichen 260  - (Internet, Auto, Führerschein)

Du darfst dort NICHT mit einem Roller durchfahren, noch nicht mal mit einem Mofa.

Siehe §39 StVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Das Motorrad-Symbol steht für :

Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

Das Auto-Symbol steht für:

Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

also auch kein Quad oder Trike oder Traktor .....

Das Zeichen 260 Der Straßenverkehrsordnung spricht ein Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art aus. Dazu gehören auch Mofas. Nicht dazu gehören Pedelecs.

Dazu gehören aber auch E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, die also angetrieben schneller als 25 km/h unterwegs sind.