Darf man eigentlich von den Leuten im Gefängnis Filme drehen, die haben ja keine Rechte und dürfen keine Miete beziehen?
Darf man einen Ausflug in das Gefängnis machen, um die Leute dort zu filmen?
Die dürfen ja zum Beispiel auch keine Miete bekommen wenn sie Wohneigentum haben und im Gefängnis sitzen.
Denk bloß nicht das ich jetzt grundlos auf Kosten irgendwelche Leute irgendwelche Filme drehen will um mich zu bereichern, ich bin wirklich kein böser Mensch. Ich habe auch Anspruch beim Filme drehen.
Die Leute die sagen wenn ihnen wirklich mal eine Straftat passiert, brauchen sie nicht zu wissen wer es ist, warum sie die Polizei rufen ,
kann ich durchaus verstehen, bloß verursacht dass eine Menge mehr Arbeit, als sich eine Kamera zu kaufen, zum Beispiel um kreativ zu arbeiten.
Hier soll man also darauf achtgeben, Privatsphäre zu schützen. ich könnte mich ja strafbar machen.
Wenn man sich strafbar macht und im Gefängnis landet dann braucht man wohl keine Sorge zu tragen.
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
7 Antworten
Darf man einen Ausflug in das Gefängnis machen, um die Leute dort zu filmen?
Wenn Du einen Ausflug machen möchtest, dann gehe in den Zoo.
Die dürfen ja zum Beispiel auch keine Miete bekommen wenn sie Wohneigentum haben und im Gefängnis sitzen.
Völliger Blödsinn.
Ich habe auch Anspruch beim Filme drehen.
Aha, was für nen Anspruch?
Die Leute die sagen wenn ihnen wirklich mal eine Straftat passiert, brauchen sie nicht zu wissen wer es ist, warum sie die Polizei rufen ,
Hä? Was für Leute? Was schwafelst Du da?
Selten so eine dusselige Frage gelesen. Wie gesagt, gehe in den Zoo und drehe dort Deine anspruchsvollen Filme.
Das Grundgesetz garantiert unverzichtbare Menschenrechte, Drittwirkung ergibt sich aus anderen Gesetzen.
Deine komplette Argumentation ist Schwachsinn. Dreh deine Filme woanders.
Die dürfen ja zum Beispiel auch keine Miete bekommen wenn sie Wohneigentum haben und im Gefängnis sitzen.
Wer hat dir denn den Quatsch erzaehlt?
Aber der Inhaftierte erhaelt doch weiterhin die Miete fuer seine vermietete Immobilie. Er darf im Knast zwar nicht frei darueber verfuegen, auf seinem Konto sammelt sie sich aber an.
Der Mieter ist doch nicht von der Pflicht zur Mietzahlung befreit, nur weil der Vermieter eine Haftstrafe absitzt.
Gefängnisinsassen haben immer noch Rechte.
Die haben sie erst wieder, wenn sie aus dem Gefängnis frei kommen.
die haben ja keine Rechte und dürfen keine Miete beziehen?
Quatsch.
Toll. Nur hat das nicht die Folgen, die du daraus ableitest.
Wer im Gefängnis sitzt darf keine Geldgeschäfte machen