darf man beim wudu(Abdesd) wenn man die füße waschen will immer über die socken mit waser streichen

9 Antworten

Ja man sollte es eigentlich eher nur im "Notfall" machen. Sich das anzugewöhnen und wirklich immer zu machen, halte ich für keine so gute Idee. Viele machen es so, während sie unterwegs sind, bei der Arbeit oder so. Dann streicht man einfach nur über die Socke, anstatt die Füße zu waschen. Man MUSS aber, bevor man sich die Socken angezogen hat, Wudu schon komplett (also auch die Füße) gemacht haben. Die Socke sollte dann mehr als die Hälfte des Fußes bedecken und darf natürlich nicht najis (unrein) sein. Ungültig wird das "über die Socken streichen" bei allem, was auch die Ganzwaschung erfordert. Außerdem, sobald die Frist abgelaufen ist (beim "Einheimischen" ist es 1 Tag und beim Reisenden 3 Tage). Einige Gelehrte sind auch der Meinung, dass es ungültig wird, sobald man die Socke auszieht.

auch wenn deine Frage etwas länger her ist..

JA es ist erlaubt über normale Socken zu streichen, ABER nur in der hanbalitischen Rechtsschule. Mit der Bedingung, dass man vorher vollständiges Wudu (mit Füße waschen) verrichtet hat und nicht länger als 24 Stunden bzw 72 Stunden auf der Reise über die Socken streicht und sie nicht im Zustand der rituellen Unreinheit auszieht.

Man kann auch über die Schuhe streichen mit der Bedingung dass man Socken trägt, die über die Knöchel gehen. Das Ausziehen der Schuhe macht das Wudu nicht kaputt, jedoch darf man danach nur noch über die Socken streichen. Auch das Ausziehen der Socken - wenn man Wudu hat- macht das Wudu nicht kaputt. (Jedoch macht das Ausziehen der Schuhe oder Socken bei den Hanafiten, Schafiiten und Malikiten das Wudu kaputt. Bei den Hanafiten und Schafiiten reicht es, wenn man danach nur die Füße wäscht, falls ansonsten nichts getan hat, was das Wudu kaputt macht. Bei den Malikiten muss man aber komplett neues Wudu machen; und auch bei den Hanbaliten muss man Wudu immer komplett und ohne Unterbrechung machen.)

Wie gesagt, die Hanbaliten ist die einzige Rechtsschule die es erlaubt über normale Socken zu streichen. Bei den anderen Rechtsschulen müssen die Socken so dick sein, dass man sie wie Schuhe auf der Straße benutzen könnte, ohne dass sie sofort zerreißen würden. Außerdem gibt es eine Meinungsverschiedenheit- zumindestens bei den Schafiiten- ob die Socken wasserdicht sein müssen. Am besten verwendet man Ledersocken (Khuff) oder wasserdichte Spezialsocken. Die Malikiten erlauben nur Ledersocken - die anderen aber auch anderes Material.

Die Hanafiten und Schafiiten erlauben auch das Streichen über die Schuhe. Aber im Gegensatz zu den Hanbaliten müssen die Schuhe über die Knöchel gehen (nicht nur die Socken darunter) und sobald man sie auszieht - sei es die Schuhe oder die Socken- muss man die Füße wieder komplett waschen und darf darüber nicht streichen. Man sollte außerdem aufpassen, dass die Schuhe nicht aus Schweineleder bestehen.

Um es kurz zu fassen:

Jeder Muslim darf die Meinung der hanbalitischen Rechtsschule befolgen (über normale Socken zu streichen) egal welche Rechtsschule er selbst befolgt. ABER man sollte dann aufpassen, dass man das Wudu dann KOMPLETT nach der hanbalitischen Rechtsschule befolgt:

D.h man darf nichts machen was das Wudu nach Meinung der hanbalitischen Rechtsschule ungültig macht. Denn einige Sachen, die bei manch anderer Rechtsschule Sunnah sind, die sind bei den Hanbaliten Fard. Z.B die ein oder andere Rechtsschule erlaubt es, Wudu in einer beliebigen Reihenfolge zu machen oder sehr lange Pausen während des Wudu zu machen. Das ist bei den Hanbaliten nicht erlaubt. D.h konkret, wenn ein Muslim z.B sehr lange Pausen beim Wudu macht und danach über normale Socken streicht, dann ist sein Wudu nach ALLEN Rechtsschulen ungültig. Denn man hat etwas gemacht, was NUR bei den Hanbaliten erlaubt ist und GLEICHZEITIG, was bei den Hanbaliten verboten ist.

Die Lösung ist, dass man ruhig Wudu wie gewohnt macht, aber mit allen Sunnan (Sunnahs) die bei der eigenen Rechtsschule empfohlen sind. Denn die Rechtsschulen unterscheiden sich beim Wudu eitgtl nur daran, was Pflicht ist und was Sunnah ist.

Das Beste wäre aber- erst recht wenn man die hanbalitische Rechtsschule nicht befolgt- sich bei Amazon für 10 Euro Ledersocken zu kaufen - oder (wenn man kein Malikit ist zumindestens) wasserdichte Spezialsocken zu kaufen, falls die Ledersocken zu unbequem sein sollten. Auch bei den Hanbalis ist es empfohlen, den Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg zu gehen.

Als Letztes muss gesagt werden, dass es z.B in der Schafi´itischen Rechtsschule empfohlen wird, jedes Mal normal die Füße zu waschen. Denn nach ihrer Meinung ist es besser, auf eine Erleichterung (in diesem Falle das Streichen über die Ledersocken) zu verzichten. Bei den Hanbaliten wiederum ist es besser, eine Erleichterung anzunehmen. Das sind zwei unterschiedliche Methoden und Ansichtsweisen, die beide akzeptabel sind. Und am besten richtet man sich immer an die eignene Rechtsschule und nimmt die Erleichterung einer anderen Rechtsschule nur in Anspruch, wenn man eine starke Erschwernis hat. Denn die Meinungsverschiedenheiten sind eine Gnade.

Ich hoffe ich konnte auch nach etwas längerer Zeit helfen inshallah.

Nachdem du Wudu/Gebetswaschung verrichtet hast, und dann Socken anziehst, die blickdicht sind, und mindestens über den Knöchel reichen, kannst du an diesem Tage bei jeder neuen Gebetswaschung darüberstreichen.

Wenn natürlich die Zeit da ist, und es dir keinen grossen Umstände macht, z.B. in der Stadt, bei der Arbeit , Schule,etc., ist es natürlich besser, auch die Füsse ganz zu waschen.

Bismillah

Allesamt ausm Sahih al-Bucharryy:

0387: Ibrahim berichtete, dass Hammam Ibn Al-Harit sagte: "Ich sah, dass Dscharair Ibn 'Abdullah urinierte und anschließend den Wudu vornahm, wobei er über seine Schuhe strich, aufstand und dann betete. Als er darüber gefragt wurde, sagte er: "Ich sah, dass der Prophete, Allahs Segen und Frieden auf ihm, genauso verfuhr." [...]"

0205: 'Amr berichtete von seinem Vater, dass dieser sagte: "Ich sah den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wie er über seine 'Imama (Turban) und seine Schuhe strich"... (Anmerkung vom Autor: "Es versteht sich, dass - nach der Vorschrift der Religion - derartige Streichung mit feuchter Hand bzw. mit feuchten Händen im Zuge des Wudu efolgt."

0206: 'Urwa Ibn al.Mugira berichtete von seinem Vater, dass dieser sagte: "Ich befand mich einmal mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auch ihm, auf einer Reise; ich beugte mich eifrig, um ihm die Schuhe auszuziehen; da sagte er: "LAss sie; denn ich zog sie an, als meine Füße im reinen Zustand waren." Er strich dann über seine Schuhe."

Mein Fazit: a) der Prphet sagte laut den Überlieferungen nie "Ich bin in Eile" b) Bedingung ist, dass man vorher einmal die Füße richtig gewaschen hat (im Zuge des Wudu) und dann in seine Socken schlüpft c) Wer kann sollte natürlich immer alles so peinlich genau wie möglich machen, aber es liegt keine Sünde darin, wenn man nur über die Socken streicht. d) man darf auch nicht vergessen, dass es auch Überlieferungen gibt, nach denen der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Gebete zusammengefasst hat, obwohl er nicht auf einer Reise war. e) Der Islam will es dem Menschen leicht machen, nicht schwer! Allah hat uns den Islam als Erleichterung gegeben, Alhamdulillah!

Und Allah weiß es am Besten.

Bismillah

Es ist egal ob man es eilig hat oder nicht. Man darf sich über die socken strechen! ABER NUR, wenn man die socken angezogen hat, wenn man rituell rein ist. Sprich, davor Wudu machen, dann socken anziehen. Dann braucht man die socken für die nächsten Gebetswaschungen (Wudu) nicht ausziehen.

Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh