Darf man Aufnahmen einer wildkamera als beweis nutzen?
Ich habe aus eigener Dummheit ein Problem. Ich habe mich mit öfter mal im Wald mit ein paar Freunden getroffen also mit mehr als 2 Haushalten ( Ja ich weiß es war nicht richtig) und eines Tages hat einfach eine Jägerin Wildkameras aufgestellt und uns einfach gefilmt und war mit dem ordnungsamt unter einer Decke. Da ich leider bekannt bin hat das ordnungsamt mich auf den videos erkannt und mir droht jetzt eine Geldstrafe. Doch eine Frage bleibt mir offen... Dürfen die uns einfach so filmen? Ich meine es war keine Beschilderung oder Hinweise auf eine Überwachte zone. Und dürfen die das video einfach als beweis nutzen?
7 Antworten
Ja, sie dürfen es nutzen. Du bist somit in große Schwierigkeiten
Und dürfen die das video einfach als beweis nutzen?
das wirst du dann schon sehen... Spätestens der Richter wird das dann schon festlegen
Kommt auf das Bundesland an. Da gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ich halte es für höchst fragwürdig, dass das Ordnungsamt auf solche Daten Zugriff nehmen darf.
Am Thema vorbei.
Nicht das Ordnungsamt hat die Kamera installiert sondern der Jäger. Und der darf dies durchaus.
Und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt, dürfen die Aufnahmen des Jägers, der die Kamera zur Wildüberwachung installiert hat, sehr wohl verwenden
Nicht überall. Nur an Kirrplätzen und es ist anzunehmen, dass der Fragesteller sich mit seinen Freunden nicht in der Nähe eines solchen befand (da es dort häufig sehr unangenehm riecht).
Eine andere Möglichkeit bestünde darin, dass der Jäger die Wildkamera als solche kennzeichnet. Dies war allerdings wie oben aus der Fragestellung ersichtlich nicht der Fall.
Es ist eine Wildkamera und wenn diese zufällig rechtswidrige Angelegenheiten aufzeichnet, ist der Besitzer der Kamera in der Pflicht, diese Aufnahme weiter zu geben.
Welches Gesetz sollte jemanden zum Denunziantentum verpflichten??
Selbst wenn der Jäger es darf, heißt das noch lange nicht, dass das Ordnungsamt Zugriff auf diese Daten nehmen darf, geschweige denn diese auswerten darf.
Es ist schön und lieb und gut und nett, wenn du hier deine ganze eigene Rechtsauffassung hast, aber bitte lies dir meine Antwort noch ein paarmal durch und akzeptiere diese dann auch. Bringt doch nichts, wenn du hier zehnmal irgendwas wiederholst, was -wie von mir oben geschrieben- höchst umstritten ist.
Ich bleibe bei meiner Auffassung und du kannst deine behalten ;-)
Ein Familienmitglied hat aufgrund illegaler Müllablagerung und Obstdiebstahl auf ihrer Streuobstwiese eine Wildkamera installiert. Mit Erfolg.
Anzeige bei der Polizei samt Bildmaterial. Voila. War teuer für den Umweltsünder samt Dieb ;-)
Bundesland Bayern
Da ging es offensichtlich um Diebstahl und illegale Müllablagerung auf Privateigentum.
Das darf man natürlich überwachen und da muss die Polizei dann auch ermitteln, da es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Das hat aber mit der Frage nichts zu tun. Aber egal... :-)
Ich glaube, der Fragesteller interessiert sich eh nicht für unsere Ansichten... ;-)
Ja. Und selbst dort war es -trotz Vorliegens eines berechtigten Interesses- offensichtlich nicht erlaubt Kameras aufzustellen, geschweige denn die Bilder auszuwerten! Umso mehr wird der Schutz der Privatsphäre des Fragestellers zu berücksichtigen sein, wenn er sich sich "nur mit Freunden im Wald aufhält".
Ergo: Ich halte es für höchst fragwürdig, dass das Ordnungsamt auf solche Daten Zugriff nehmen darf. :-))
Mit deiner letzten Antwort hast du dir selber ins Bein geschossen, da sie genau das Gegenteil dessen belegt, was du eigentlich sagen möchtest. Aber egal. :-)
Ach? Wer hat den Spezialfall denn ins Feld geworfen???
Selbst die Polizei darf solche Aufnahmen ohne richterlichen Beschluss nicht auswerten.“
https://www.come-on.de/volmetal/kierspe/kritik-moeglichem-einsatz-wildkameras-identifizierung-taetern-13654364.html
Ich weiß, es ist spät, aber zumindest weiß ICH, was ich schreibe...
Natürlich ist es nett, lieb und höflich von dir, dass du nach Quellen suchst, die meine Aussage als richtig und deine als falsch darstellen. Weiter so!
Aber dadurch wird das Gespräch auf Dauer wohl etwas langweilig. Du musst mir schon Kontra geben.
Wenn du kommentierst, solltest du bei deiner eigenen Meinung bleiben und mir nicht im Laufe der Diskussion alles nachplappern.
Setz dich noch mal ein bisschen hin, betreibe ordentlich Recherche und dann poste nochmal etwas, das deine ursprüngliche Aussage auch belegt. Dass meine Aussage richtig ist, weiß ich ja, das brauchst du nicht belegen. :-)
Schilderung z.T. unklar, einige Fragen bleiben offen.
Da ich leider bekannt bin
Bedeutet was?
mir droht jetzt eine Geldstrafe
Aus welchem Grund sollte das der Fall sein?
Ich meine es war keine Beschilderung oder Hinweise auf eine Überwachte zone.
In diesem Bereich unter den Bedingungen spricht nichts dagegen.
Und dürfen die das video einfach als beweis nutzen?
Keine Ahnung, kommt auf die Umstände an.
Du hast eine Geldstrafe thematisiert, diese bekommt man nicht, wenn man bspw in den Wald uriniert.
Eine derartige Form der Strafe kann in einem Prozess verhängt werden, somit wäre theoretisch auch das Video zulässig, wenn dies die Umstände klären könnte.
Weiß ich nicht genau, aber ich denke, du denkst in die richtige Richtung. Außerdem: Weißt du was genau auf den Fotos/Videos zu sehen ist? Sportliche Aktivitäten waren ja zum Teil bis zu einer bestimmten Personenzahl im Außenbereich erlaubt, könnte ja auch sowas gewesen sein...
Klar darf das Ordnungsamt die Aufnahmen einsehen. Mit Zustimmung der Jägerin.
Es ist eine Wildkamera und wenn diese zufällig rechtswidrige Angelegenheiten aufzeichnet, ist der Besitzer der Kamera in der Pflicht, diese Aufnahme weiter zu geben.