Darf man auf dem Grundstück (in der Einfahrt) Roller und Fahrrad putzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sollen halt keine Reinigungsmittel und erst recht kein Fett/Öl in die Kanalisation kommen oder irgendwo versickern.

Das heißt, solange du nur mit Wasser arbeitest, ist es kein Problem. Übrigens auch beim Auto nicht. Denn letztendlich passiert mit dem Gartenschlauch ja das gleiche wie im Regen, nur schneller.

Das ist ein bisschen eine rechtliche Grauzone, bzw. nicht allumfassend zu klären, da hier gleichzeitig Bundes- und Landesgesetze sowie auch örtliche Satzungen anzuwenden sind.

Nach meiner Auffassung darf man folgendes normalerweise problemlos machen:

  • Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück mit Putzeimer und Schwamm reinigen und das Abwasser anschließend im Klo entsorgen.

Beim nächsten Punkt wirds schon fragwürdiger:

  • Abwasser in eine Gulli leeren oder das Fahrzeug mit Schlauch abspritzen darf man in der Regel nur, wenn man sich sicher ist, dass der Gulli auch zu einer Kläranlage führt! Vor allem in neueren Baugebieten ist das nur noch selten der Fall --> bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Außerdem darf das Abwasser nicht versickern, d.h. auf Wiesen, Schotter oder Pflasterflächen ist das Reinigen Tabu, da hierbei das Grundwasser verschmutzt werden kann.

Was normalerweise immer untersagt ist:

  • Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen reinigen
  • Fahrzeuge mit Hochdruckreiniger abstrahlen, selbst wenn das Abwasser zu einer Kläranlage geleitet wird. Hierdurch wird unter Umständen viel Öl mitgerissen, was dann in Klärwerken zu Problemen führen kann. Hierzu gibt es Ölabscheider, die aber so gut wie niemand privat hat.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt halt drauf an, was für Abwässer du enstehen lässt. Ein sanfter kalter Wasserstrahl, ohne Zusätze, und ein Putztuch und ne Zahnbürste, für die nichtöligen Teile, verursacht auch nicht mehr schädliche Abwässer, als eine Regenfahrt mit dem Rad.

Was ich auch nicht sehen wöllte, ist ein weißer Schaumteppich auf dem Fußweg oder schillernde Ölflecken.