Darf man am offenen Fenster rauchen?

16 Antworten

Kann ich mir nicht vorstellen, daß es dir jemand verbieten kann, dein Fenster zum "lüften" aufzumachen. Also das sind schon ganz pingelige, deine Obermieter.

Und auf die andere Hausseite kannst du nicht rausrauchen? Ehrlich gesagt, ich würd's jetzt drauf ankommen lassen....

(ich bin übrigens seit 4 Jahren Nichtraucher, habe also für beide Seiten Verständnis)

Es geht hier eindeutig nicht darum jemandem das rauchen zu verbieten. Jeder weiß, das rauchen Gesundheitsschädlich ist und starke Geruchsbelästigungen mit sich bringt. Wer dies abstreitet leugnet einfach die wissenschaftlichen Tatsachen aller nationalen und internationalen Experten. Jährlich sterben in Deutschland an den Folgen des Rauchens, oft unter großen Leiden, 140.000 Menschen (Weltweit ca. 6 Mio. weshalb die WHO Rauchen auch als Pandemie einstuft [siehe Schweinegrippe]) an den verschiedenen Krebsfolgen und Herzkreislauferkrankungen. Viele weitere leiden unter amputierten Gliedmaßen, Lungenschäden, den Folgen von Kehlkopfkrebs und vielen weiteren, auch Kosmetischen Problemen wie Hautalterung, verfärbte Zähne / Haare / Finger uvm. Jeder hat erst mal (unverständlicher Weise) das Recht diese Folgen für sich persönlich in Kauf zu nehmen und der Gesellschaft damit enorme Kosten und Unfrieden aufbürden. Niemand hat jedoch das Recht anderen diese Folgen aufzuzwingen. Kein Gericht der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht die Grundrechte auf Leben und Körperliche Unversehrtheit auszuhebeln oder abzuerkennen. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Rauchen mehrfach klargestellt, dass das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ein übergeordnetes Rechtsgut ist, welches das Einschränken der Grundrechte der Raucher regelmäßig rechtfertigt. Auch hat das BVerfG festgestellt, dass Rauchen schädlich ist. Die schädigende Wirkung von Tabakrauch stellt gemäß §291 ZPO eine offenkundige Tatsache dar, die vor Gericht keinerlei Beweises bedarf. Gesetze die Raucher gern für sich in Anspruch nehmen gelten auch für alle anderen Menschen. Das Recht zu Rauchen ebenso wie das Recht nicht zu rauchen. Unverständlich in diesem Zusammenhang sind die Aufschreie von Rauchern (wie auch in dieser Diskussion hier) über die Einschnitte in ihre eigenen Rechte, wo sie doch selbst für sich in Anspruch nehmen ungefragt die Rechte anderer mit Füßen treten zu dürfen. Das gern als Urteilsbegründung missbrauchte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG)schränkt dieses Recht jedoch SELBST wieder ein, wenn dadurch die Rechte anderer beschnitten werden. Angesichts einer eindeutigen Sucht nach der Droge Nikotin, kann man von einer FREIen Entscheidung nicht wirklich ausgehen. Ein Urteil begründet die Raucherlaubnis mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG). Zitat: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“ Rauchen ist keine dieser Aufzählung und widerstrebt dem Willen und Sinn nach diesem Gesetz. Rauchen ist eine Handlung die selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Tabakwaren schwere Gesundheitsschäden hervorruft und zum Tode führen kann. Auch Urteile die als Begründung angeben, dass rauchen sozial adequat sei sind unhaltbar. Angesichts von rund 3300 Toten die an den Folgen des Rauchens sterben ohne je selbst eine Zigarette in der Hand gehabt zu haben und eines Volkswirtschaftlichen Schadens von mindestens 40 Milliarden EUR jährlich allein im Gesundheitswesen (nicht mitgerechnet Versicherungsgewerbe u.a.)ist Rauchen regelmäßig nicht sozial adequat schon deshalb nicht, weil der Begriff sozial adequat einen gesellschaftlichen Nutzen voraussetzt der die entstehenden Nachteile rechtfertigt. Rauchen hat jedoch keinen Nutzen für das gesellschaftliche Zusammenleben wie etwa der in diesem Zusammenhang immer genannter KFZ-Verkehr der Menschen zur Arbeit bringt, Waren transportiert, Dienstleistungen sicherstellt.. etc. Selbst der angeführte Tatbestand des Genusses ist nicht gegeben, da der Genuss lediglich darin besteht, die Folgen des Nikotinentzuges zu lindern. Dadurch fühlt sich der Raucher kurzzeitig so, wie sich ein Nichtraucher den ganzen Tag fühlt. Der besondere Schutz der Wohnung gilt ebenso für die Wohnung des Nichtrauchers. Außerdem ist in sämtlichen Emissionsschutzgesetzen auch EU weit untersagt, Giftstoffe in die Umwelt freizusetzen. Neben Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure, die auf vielen Packungen genannt sind enthält Tabakrauch mindestens weitere knapp 100 nachgewiesene giftige, krebserregende und das Erbgut verändernde Substanzen. Aus diesem Grund ist Tabakrauch in die Höchste Gruppe der Gifte am Arbeitsplatz eingestuft und dort unter Strafe verboten. Diese Gruppe enthält nicht wie andere eine höchstzulässige Mengenangabe, da Tabakrauch in jeder Konzentration und Menge schädlich ist. Nach Expertenmeinung erfüllt Tabakrauch den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge. Daher ist das Aussetzen dieser Schadstoffe insbesondere gegen den Willen anderer Personen nicht hinnehmbar. Die Uneinsichtigkeit und Beratungsresistenz der Raucher in diesem Punkt hat und wird in Zukunft weiter dazu führen, dass gravierende rechtliche Maßnahmen getroffen werden. Freiwillige Verhaltensänderungen führen offenkundig (siehe diese Diskussion hier) nicht weiter. Dies bestätigt auch eine EU Studie. Ob dies auch an dem eingeschrängten Urteilsvermögen durch die abhängig machende Droge Nikotin liegt wurde nicht geklärt.

ich hatte mit den vermieter schon einmal ärger.. ist allerdings schon lange her. damals konnte ich aber für den ganzen sachverhalt nichts, wurde aber trotzdem abgemahnt. deswegen habe ich sofort nach rechtlichen grundlange gefragt, weil ich nicht wieder ärger haben will.

ja leider sind die sehr pingelig. gegen laute musik, wenn ich ab und an gäste habe, wurde noch nie etwas gesagt.. aber jetzt wegen dem rauchen? kann ich weniger verstehen :(

SandraBerlin  17.09.2007, 15:11

Selbst wenn Du schon mal abgemahnt wurdest wegen einer anderen Sache... Worauf soll`s denn hinaus laufen, das er Dich wegen Rauchen in der Wohnung rausschmeist? Das lässt kein Richter durchgehen!

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das gibt es ohne ende rechtliche grundlagen-du kannst deine nachbarn verklagen und hinter schloss und riegel bringen..auch die russenmafia ist sicher ne hilfe - du siehst, gepeinigter raucher, deine situation ist nicht ausweglos. Wichtig ist nur das du dir schleunigst einen rechtsanwalt besorgst (der dich vom feinsten finanziell melken kann) und dann aber mal so richtig gas gibst gegen deine nachbarn-das unverschämte pack!! armes deutschland...

andreas48  17.09.2007, 15:05

irgendwie verstehe ich diese Antwort nicht richtig wirklich...

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gri1su  17.09.2007, 15:16

und was, bitte schön, willst Du uns damit mitteilen???

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hardy07  17.09.2007, 15:34
@gri1su

das ihr ein total verznktes und nur ums eigene recht besorgte volk seid- das ist ein absolutes trauerspiel.unsere gesellschaft ist so arm geworden..denk mal darüber nach was du gutes für deinen nachbarn tun kannst und alles andere ergibt sich von selbst.

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support  17.09.2007, 18:12

Liebe/r hardy07,

bitte achte doch in Zukunft darauf, dass Deine Antworten für den Fragesteller hilfreich sind.

Vielleicht kannst du diesbezüglich auch noch mal in unsere Richtlinien schauen unter http://www.gutefrage.net/policy

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Viele Grüße Theo vom gutefrage.net-Support

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hardy07  18.09.2007, 01:48
@support

hallo liebes team, ich habe eure anwesenheit bemerkt und bedanke mich für eure freundliche begleitung auf dem weg durch alle meine fragen und antworten-nicht jeder hat hier einen solchen begleitschutz..

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Wenzel  28.12.2007, 18:48

was hat dich wohl so böse gemacht???

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in deiner Wohnung und in deinen vier Wänden kannst du rauchen bist dir der Lungenkrebs den Garaus machst...alle anderen Erscheinungen sind zwar sehr unschön aber eine rechtliche Handhabe gibt es nicht..es ist halt wieder diese Untoleranz und "ich gehe zu meinen Anwälten", wo Menschen sich unheimlich wichtig machen wollen, anstatt in Ruhe und Frieden nebeneinander zu wohnen..