Darf in einem islamischen Land ein 14jähriger mit einer 12jährigen Nikah machen?

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Schau:

Der Rechts- und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sieht Kinderheiraten gegenwärtig insbesondere in bestimmten muslimischen Milieus oder bei den Jesiden im Irak verbreitet, jedoch auch bei den (überwiegend christlichen) Roma im Balkan und im hinduistisch geprägten Indien. Dies würde zeigen, dass nicht primär die Religion Ursache sei, sondern kulturelle patriarchalische Prägungen in Verbindung mit den entsprechenden Lebensverhältnissen und mangelnder Bildung. Allerdings fänden Legitimierungen seitens der Religionen und ihrer Vertreter statt.[5] (...)
Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt, und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren und für Jungen bei 18 Jahren.[12] Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“[13] Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde. Die Heirat mit jungen Mädchen tritt insbesondere in ländlich-traditionellen Gegenden auf und wird dort von Traditionalisten als Sunna (nach dem prophetischen Vorbild) angesehen. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.[14]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat#Religionen

Geht man nach der Scharia, so ist dies theoretisch möglich, zumindest wenn beide die Pubertät bereits erreicht haben.

Wenn man nach Sharia geht, dann dürften sie das, wenn beide die Pupertät erreicht haben. Dafür müssen aber beide wollen und dürfen nicht dazu gezwungen werden. Wenn beide damit einverstanden sind, dann muss der Vater der 12 Jährigen auch zustimmen.

Kurz gesagt, wenn sie beide die Pupertät erreicht haben und der 14 Jährige, die 12 Jährige und der Vater der 12 Jährigen einverstanden sind, dann geht es.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das nicht nur möglich ist, sondern mitunter auch geschieht.