Darf ich zu meiner Oma ziehen (12 Jahre alt)?

5 Antworten

Nein, so ohne weiteres wirst du das nicht können.

Weist du wenn es zwischen Kinder und Eltern Streit gibt, dann muss man immer beide Seiten hören, denn bei einem Streit sind immer beide Seiten beteiligt.

Wenn deine Mutter alleinerziehend ist, dann könnte es einen Grund haben, dass alles an ihr hängenbleibt und dann kann eine Mutter ganz schnell an ihre Grenzen kommen und die Kinder sind in der Pubertät auch nicht immer einfach.

Wahrscheinlich sind das Probleme, wegen denen ihr beide euch streitet, weil deine Mutter manchmal eine andere Meinung hast als du und bist vielleicht der Meinung, dass du schon alt genug bist, um alles alleine zu entscheiden.

aber solche Gründe die kennen alle Eltern die Kinder haben, gehe etwes auf deine Mutter zu. Sie wird die Person sein, die dich unterstützt, wenn mal was schief geht.

Aber du kannst gerne mal eine kostenlose Sorgennummer anrufen, du kannst beim Jugendamt mal fragen, aber nur weil du dich mit deiner Mutter streitest, wirst du nicht zur Oma gehen können.

Das Jugenamt wird dann natürlich überprüfen, ob deine Vorwürfe haltbar sind.

Kannst ja auch mit einem Vertrauenslehrer mal darüber reden.

Du müsstest auf eine neue Schule gehen und denkst du, dass bei deiner Oma immer alles glatt ablaufen würde, oder würde die dir alles erlauben?

In allen Familien wo Kinder sind, gibt es immer mal was, wenn da alle 12 Jährigen einfach ausziehen würden, dann würden sie nie lernen, dass man in einer Familie zusammenarbeiten muss, wo jeder seinen Teil dazu beitragen muss.

Deine Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sie entscheidet das. Wenn sie dem zustimmt und deine Großmutter auch, dann kannst du dort hinziehen.

Deine Mutter/Eltern haben das Aufenthaltbestimmungsrecht.

Ohne deren Zustimmung darfst du nirgendwo hinziehen.

Picea007xyz  26.04.2022, 17:10

das kann auch das jugendamt regeln. kann sich auch dorthin wenden.

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Nur, wenn Oma und die Eltern damit einverstanden sind.

wenn die Oma das will und das schafft. und wenn die eltern auch damit einverstanden sind. frage das jugendamt.