Darf ich Ware bei Lieferung genauer kontrollieren?
Guten Morgen Community,
ich bekomme voraussichtlich am kommenden Dienstag ein Paket von der DHL geliefert. Es ist ein erworbener Rechner von Ebay. Von dem Verkäufer geht die Versicherung aus, dass der Rechner läuft.
Da beim Transport nun mal etwas kaputt gehen kann, ist nun meine Frage, in wie weit darf ich die Ware beim Eingang kontrollieren ?
Darf ich den Rechner auspacken, kurz öffnen um die Hardware zu begutachten und kurz anschließen um die Funktion zu testen ?
Ich habe auch etwas gelesen, dass man unter Vorbehalt unterschreiben kann ?
Vielleicht könnt ihr mich ja aufklären :)
Mit freundlichen Grüßen,
Robert
10 Antworten
Du bekommst das Paket erst nachdem zu unterschreiben hast und der Bote muss auch nicht warten bis du den PC ausgepackt hast.
Leute, es ist ja nett, dass du geantwortet hast, es entfernt sich bloß von der gestellten Frage. Das ich das Paket erst bekomme, wenn ich unterschreibe, das ist mir vollkommen klar. Es geht um die Kontrolle der Ware. Trotzdem danke für deine Antwort.
Mal eine Gegenfrage: Was soll der Postbote machen, wenn Du feststellst, dass der Rechner nicht funktioniert? Ihn wieder mitnehmen? Das wird er wohl kaum machen.
Es ist doch unsinnig, dass der Zusteller bei Dir warten soll, bis Du den Rechner kontrolliert hast. Transportschäden sind von außen sichtbar und solltest Du da etwas bemerken, kannst Du die Annahme verweigern.
Du unterschreibst den Empfang des Paketes. Unter Vorbehalt gibt es nicht, denn Du hast das Paket ja tatsächlich in den Händen.
Du meinst, dass der Lieferant solange wartet falls du es direkt zurückgeben möchtest?
Der Paketbote wartet ganz sicher nicht, bis du den Rechner ausgepackt hast, angeschlossen und hochgefahren. Das muss er nicht und das wird er auch nicht. Genauso wenig wirst du "angenommen unter Vorbehalt" unterschreiben können. Was du machen kannst, die Ware äußerlich auf Beschädigungen kontrollieren und bei deutlich sichtbaren Spuren dies dem Paketboten gleich mitteilen kann und er vermerkt es dann in seinem Gerät. Damit lässt du rechtliche Optionen offen.
Der Paketdienst ist nur dafür zuständig, die Ware von A nach B zu bringen. Ob der Inhalt stimmt und ob die Angaben des Verkäufers richtig sind, sind nicht Aufgabe des Paketdienstes und daher wird er ganz klar dein Unterfangen ablehnen, Selbst wenn du ihn mit literweise Kaffee oder Trinkgeld "besticht".
Bei DHL gibt es einen Lohn, der völlig unabhängig von der Anzahl der Pakete ist. Jedoch gibt es natürlich Lieferdienste, die nach Stückzahl der zugestellten Pakete bezahlt.
Wenn kein aeusserlicher Schaden erkennbar ist, kann man keinen Transportschaden reklamieren. Wenn trotzdem innen was kaputt gegangen ist, hat der Verkaeufer den Rechner unzureichend verpackt. In dem Fall zahlt DHL keine muede Mark, und das ist auch richtig so.
Das Paket muss aus 1 Meter schadlos herunterfallen koennen. Wenn der VK das so verpackt, dass das nicht geht, und es entsteht ein Schaden, musst Du Dich an den Verkaeufer wenden, nicht an DHL.
Aus dem Grund gibt es auch keinen Quatsch wie "Unterschrift auf Vorbehalt".
Danke für deine Antwort, aber ist bestechen nicht ein ganz falsches Wort hier ?
Es wäre eine Geste aus Freundlichkeit gewesen.