Darf ich rechtlich, mit einer Debikarte bezahlen, die nicht auf meinen Namen ist, bzw. diese verwenden?
Darf ich rechtlich, ich mit einer Debikarte (Geldautomatenkarte )bezahlen, die nicht auf meinen Namen ist?
Also technisch kann ich das ja, weil ich ja nur die PIN wissen muss...
Aber wie dieht dies rechtlich aus?
bzw. wenn ich Geld bei Netto damit abholen will z.B, und die Karte ist auf den Namen meiner Frau. Und die Kassiererin schaut sich den Namen an? bekommt ich dann Probleme?
weil uns die Frage umtreibt, ob man eine zweite Karte auf eigenen Namen haben muss, für ein bestimmtes Konto.
Kann ich mit einer Debikarte von der DBK Bank, auch von einen Volksbankautomaten was abheben? das kostet dann Geld?
Wie verhält sich das?
3 Antworten
Hi! Es ist wie Schoppenhauer gesagt hat, nicht erlaubt Karte und PIN zusammen an Dritte zu geben. Im Zweifel habt ihr dann keinen Versicherungsschutz falls was passiert und das rauskommt.
Ein Automat wird das nicht beanstanden, der prüft nur Karte und Pin und ggf. wirst Du dabei gefilmt ... ist dann natürlich u.U. ein Problem (siehe oben).
An der Ladenkasse wird selten geprüft was auf der Karte steht, ich habe das zumindest noch nie erlebt. Aber: wenn geprüft wird ist vielleicht ein Wegschicken und nicht akzeptieren Dein kleinstes Problem, möglicherweise unterstellt man Dir Kartenbetrug, was das genau genommen auch ist. Solltest Du nämlich unterschreiben müssen, kannst Du es nur falsch machen.
Nein, bei sowas bin ich immer für den geraden Weg, jedem seine Karte und fertig. Gruss
In den AGB der Banken und Sparkassen ist meist geregelt, daß die Karte nur vom rechtlichen Karteninhaber benutzt werden darf (keine Nutzung durch Dritte gestattet) - das geschieht auch "indirekt", indem man es untersagt, die PIN an Dritte weiterzugeben.
Ist verboten, kann Ärger mit der Bank geben.