Darf ich per Ebay Kleinanzegen Ware Anbieten die ich noch nicht besitze?


02.03.2022, 11:45

Beispiel :

Kunde sagt ich möchte die maus kaufen für 70€

ich gehe am nächsten Tag die Maus kaufen und nehme erst NACHDEM ich die Maus tatsächlich gekaufthabe, das angebot an und verkaufe für 70€

4 Antworten

Hey,

würde ich nicht machen.

Würde ich ziemlich gemein finden, da es nur Geldmacherei wäre.

lg

Bumblebobee  02.03.2022, 11:36

Das machen im Prinzip alle Dropshipper ;D Sachen für Centbeträge aus China holen und an Gutgläubige über Social Media Werbung für geile Produkte und teures Geld verkaufen.

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Wenn du die Ware tatsächlich kaufst und an den Ebay Kleinanzeigen-Käufer verkaufst und schickst, ist das in Ordnung.

Dumm nur, wenn er dir das Geld schickt und es den Artikel plötzlich gar nicht mehr in diesem Laden gibt.

Maxmusterman81 
Fragesteller
 02.03.2022, 11:52

ich würde erst anbieten, dann kaufen, dann verkaufen

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Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein, einen gewerblichen eBay-Kleinanzeigen-Account sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Dann steht Deinem Vorhaben eigentlich nichts im Wege.

Maxmusterman81 
Fragesteller
 02.03.2022, 12:12

"Gewinnerzielungsabsicht" ist das stichwort !sogar mit quellen danke !

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Grundsaetzlich kannst du das so machen. Darfst halt nur keinen Kaufvertrag schliessen, wenn du den Artikel noch gar nicht hast. Vielleicht bekommst du ihn ja nicht und dann stehst du dumm da, wenn du bereits einen Kaufvertrag geschlossen hast.

Auf alle Faelle waere das aber gewerbsmaessiges Handeln. Hast du dir ueber den Aspekt "Gewaehrleistung" schon Gedanken gemacht? Die kannst du dann ja nicht ausschliessen und inwieweit du dann deinen Verkaeufer in Anspruch nehmen kannst, ist auch erst einmal fraglich.

Maxmusterman81 
Fragesteller
 02.03.2022, 12:04

*Gewerbsmäsiges handeln* ist ein super tip! Denn ich verkaufe ja nichts das ich gebraucht habe. Deklariere es aber als solches. Ich würde demnach betrügen wegen falscherAngabe und würde mich der Gewährleistung entziehen da ich es als "privatverkauf" angebe

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DerCaveman  02.03.2022, 12:16
@Maxmusterman81

Na ja, zumindest braeuchtest du dir wegen des Widerrufsrechts keine Gedanken zu machen, wenn du tatsaechlich nur an Selbstabholer verkaufst und das richtig machst. Kaufvertraege darfst du mit deinen Kunden dann aber auch erst schliessen, wenn sie bei dir die Ware abholen. Keinesfalls schon vorher telefonisch, denn dann waerst du ganz schnell wieder im Bereich des Fernabsatzes und der Kunde haette ein Widerrufsrecht.

Im Grunde koennte es dann nur so laufen, dass der Kunde sich die Ware nach telefonischer Vereinbarung bei dir anschaut und erst dann seine Kaufentscheidung trifft (also auch sagen kann: "Ach nee, das will ich dann lieber doch nicht haben"). Ob das alles dann ueberhaupt noch einen Sinn macht? Was willst du dann mit der Ware machen?

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