Darf ich per Ebay Kleinanzegen Ware Anbieten die ich noch nicht besitze?
Ich gehe in einen Outled laden und sehe eine PC-Maus die um 70% reduziert ist.
Ich liste diese PC-Maus auf Ebay Kleinanzeigen für 20% reduziert deklariert als "Gebraucht wie neu".(ich bin mir sicher eine ebay Auktion wäre illegal)
Erst wenn sich ein Kunde mit Kaufabsicht zeigt , kaufe ich den Artikel im Outled Laden(WICHTIG! ich verkaufe nur an Selbstabholer damit wäre die ware IMMER da bevor ich verkaufe )
dieser laden listet seine ware nicht online.
nehmen wir an ich überschreite keine Steuerfreien Grenzen an "Gewinn"
ist das legal? (ich stelle hier keine frage zur Moral zur sinnhaftigkeit oder zur umsetzbarkeit)
Beispiel :
Kunde sagt ich möchte die maus kaufen für 70€
ich gehe am nächsten Tag die Maus kaufen und nehme erst NACHDEM ich die Maus tatsächlich gekaufthabe, das angebot an und verkaufe für 70€
4 Antworten
Hey,
würde ich nicht machen.
Würde ich ziemlich gemein finden, da es nur Geldmacherei wäre.
lg
Das machen im Prinzip alle Dropshipper ;D Sachen für Centbeträge aus China holen und an Gutgläubige über Social Media Werbung für geile Produkte und teures Geld verkaufen.
Wenn du die Ware tatsächlich kaufst und an den Ebay Kleinanzeigen-Käufer verkaufst und schickst, ist das in Ordnung.
Dumm nur, wenn er dir das Geld schickt und es den Artikel plötzlich gar nicht mehr in diesem Laden gibt.
ich würde erst anbieten, dann kaufen, dann verkaufen
Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
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Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein, einen gewerblichen eBay-Kleinanzeigen-Account sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?
Dann steht Deinem Vorhaben eigentlich nichts im Wege.
"Gewinnerzielungsabsicht" ist das stichwort !sogar mit quellen danke !
Grundsaetzlich kannst du das so machen. Darfst halt nur keinen Kaufvertrag schliessen, wenn du den Artikel noch gar nicht hast. Vielleicht bekommst du ihn ja nicht und dann stehst du dumm da, wenn du bereits einen Kaufvertrag geschlossen hast.
Auf alle Faelle waere das aber gewerbsmaessiges Handeln. Hast du dir ueber den Aspekt "Gewaehrleistung" schon Gedanken gemacht? Die kannst du dann ja nicht ausschliessen und inwieweit du dann deinen Verkaeufer in Anspruch nehmen kannst, ist auch erst einmal fraglich.
Na ja, zumindest braeuchtest du dir wegen des Widerrufsrechts keine Gedanken zu machen, wenn du tatsaechlich nur an Selbstabholer verkaufst und das richtig machst. Kaufvertraege darfst du mit deinen Kunden dann aber auch erst schliessen, wenn sie bei dir die Ware abholen. Keinesfalls schon vorher telefonisch, denn dann waerst du ganz schnell wieder im Bereich des Fernabsatzes und der Kunde haette ein Widerrufsrecht.
Im Grunde koennte es dann nur so laufen, dass der Kunde sich die Ware nach telefonischer Vereinbarung bei dir anschaut und erst dann seine Kaufentscheidung trifft (also auch sagen kann: "Ach nee, das will ich dann lieber doch nicht haben"). Ob das alles dann ueberhaupt noch einen Sinn macht? Was willst du dann mit der Ware machen?
*Gewerbsmäsiges handeln* ist ein super tip! Denn ich verkaufe ja nichts das ich gebraucht habe. Deklariere es aber als solches. Ich würde demnach betrügen wegen falscherAngabe und würde mich der Gewährleistung entziehen da ich es als "privatverkauf" angebe