Darf ich mit Malerkleidung im Bus mitfahren?

6 Antworten

Der Busfahrer will verhindern das du die Sitze mit Farbe beschmutzt und das kann ich sogar verstehen, es besteht gerade bei deiner Malerkleidung die Gefahr, daß Farbe auf den Sitz abfärbt.

Zieh dich doch einfach kurz um und für den Weg zur und von der Arbeit trage eine andere Hose und Jacke.

 ich darf Leute in Arbeitsklamotten nicht mitnehmen.

Das ist natürlich totaler Schwachsinn. Aber: Malerklamotten sind natürlich nicht besonders "vertrauenserweckend", weil sie auch frisch gewaschen so aussehen, als würden sie überall Flecken hinterlassen. Ich würde mich dennoch bei der Busgesellschaft erkundigen, was die dazu meinen.

Prinzipiell ist gegen Berufsbekleidung egal welcher Art nichts einzuwenden.

Jedoch können Personen, von denen eine Gefahr für Ordnung und Sicherheit ausgeht, oder die Aufgrund ihres Auftreten andere belästigen von der Fahrt ausgeschlossen werden. Wenn du also extrem dreckig bist oder stinkst, kann man dir die Mitfahrt untersagen. Wobei es aber komplett egal ist, ob du einfach nur Malerkleidung anhast oder dich seit Wochen nicht mehr gewaschen hast.

Malerkleidung ist überhaupt kein Problem, solange keine Gefahr besteht, den Bus oder die Kleidung deiner Mitreisenden zu beschmutzen.

Niclas2001L 
Fragesteller
 28.03.2024, 18:36

Das habe ich versucht ihn zu erklären.Seine Art der demokratischen Lösung war: "Diskutiere nicht mit mir!"

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Es ist eigentlich egal was man trägt aber vielleicht denkt der Busfahrer dass es staubt oder den Bus dreckig machen könnte.

Woher ich das weiß:Hobby

Die fast 2.000.000 Pendler sind dann anscheinend Illegal jeden Tag unterwegs.

Wenn nichts in den AGbs des Unternehmen steht und der Busfahrer nichts sagt der das Hausrecht hat , viel Spaß beim Fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe Reifen gewechselt (Lego)
xyz911  29.03.2024, 09:13

Da kann das Verkehrsubternehmen sagen, was es möchte. Es gibt festgelegte Richtlinien, was in Beförderungsbedingungen zulässig ist und was nicht. Arbeitakleidung pauschal zu verbieten ist absolut unzulässig.

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