Darf ich mit einer Lern-/ geistig Behinderten küssen und Sex haben?
Ich habe mich in einer Frau verliebt, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet. Wir treffen uns mittlerweile regelmäßig. Ich habe heute Morgen ihre Mutter kennengelernt und wurde auch als ihren Freund akzeptiert. Es ist nun so, dass wir uns heute geküsst haben und sie hat von sich aus das Bedürfnis nach Sex geäußert. Ich will erstmal abwarten. Von ihrem Habitus und ihrer Intelligenz aus betrachtet gehört sie aber eher zu den Lernbehinderten, als zu den geistig Behinderten. Es ist aber leider so, dass Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung immer von Durchschnittsmenschen getrennt wurden. Beziehungen zwischen Durchschnittlichen und Lernbehinderten gelten in der Gesellschaft als verpönt. Aber warum sollen Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung keine Beziehungen zu anderen Menschen, die intelligenter sind, pflegen dürfen? Sexuelle Kontakte zwischen Behinderten und Nichtbehinderten kommen so gut wie nicht vor, weshalb ich mir ziemlich unsicher bin. Ihre Mutter will ich mit dem Thema nicht gleich ankommen. Ich frage mich nur, wo kann ich mich diesbezüglich sicher informieren? Beziehungen zwischen Lernbehinderten und Nichtbehinderten sind so selten, dass es dazu kaum Informationen gibt.
15 Antworten
Hallo Jan,
meiner Meinung steht eurer Verbindung nichts im Wege, auch kein Sex. Wenn deine Freundin geistig immer noch so anwesend ist, dass sie einen freien Willen hat und im Prinzip Nein sagen könnte, ist doch alles in Ordnung! Ich finde es überhaupt nicht anrüchig oder ähnliches, eher im Gegenteil, ich finde das sehr gut! Geistig oder körperlich zurückgebliebene Menschen haben doch genauso natürliche Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen wie "wir"!
Liebe Grüße
kommt immer drauf an,wenn sie voll zurechnungsfähig ist(ohne vormund)dann ja,wenn nicht solltest dich mit dem in verbindung setzen,der entscheidet für sie und ohne zustimmung kann es ärger geben
Der gesetzliche vormund hat maximal das aufenthaltsbestimmungsrecht, die vermögensfürsorge und die gesundheitssorge. die entscheidung sex zu haben fällt in keinen dieser bereiche und kann deswegen bervormundeten alleine getroffen werden.
der betreuer kann höchstens dann rechtliche schritte einleiten wenn die gefahr besteht das der oder betreute ausgenutzt wird. das zu begründen dürfte in diesem fall allerdings schwierig werden.
Ich denke es geht ums Rechtliche, oder? Vielleicht findet sich hier ja ein kundiger Jurist. Ansonsten ist es wichtig in wie weit deine Freundin "mündig" ist-das sollte sie aber bei einer Lernbehinderung sein. Außerdem sollte kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen (also wenn du ihr Chef wärst würde das nicht so gut sein). Abgesehen davon will die EU doch, dass Behinderte voll in den Alltag integriert werden, also habe sie ja wohl auch das Recht eine (sexuelle) beziehung zu führen, wenn sie dieser zustimmen können-sind ja auch Menschen wie du und ich. LG
Dass du im Internet keine Informationen gefunden hast, wundert ,mich ein wenig. Da man hier pro Antwort leider immer nur einen Link verschicken kann, folgt jetzt noch ein zweiter:http://www.profamilia.de/publikation-forum-onlineberatung/publikationen/publikationen/pro-familia/thema-behinderung.html
Ich denke da sollte es keine gesetzlichen Probleme geben. Die Leute werden sicherlich drüber reden aber nur weil es ungewohnt für sie ist und sie es nicht kennen. Dadrüber darfst Du dir dann keine Gedanken machen. Wahre Liebe kennt keine Grenzen. Lebe dein Leben so wie Du es willst. Niemand hat dir zu sagen wie Du dein Leben führen sollst.
Das "reden" ist ein "eigenes Gesetz" und berührt die Menschen ganz tief in ihren Entshceidungen über die Psyche... auch leben nicht alle "nach dem Gesetz" sondern nach ihrem Moralbefinden, verbieten oder grenzen aus. Z.B. im Fall der 22 jährigen sog. "Katja R." aus dieser Veröffentlichung: https://meine-erlebnisse-mit-der-geistig-behinderten-katja-r.de/