Darf ich meinem Freund Briefe in die U Haft schreiben, wenn auch gegen mich ermittelt wird?
Hey, mein Freund ist seit zwei Wochen in U Haft. Es wird auch gegen mich ermittelt, aber ich habe damit tatsächlich nichts zutun. Nun meine Frage.. Er hat keinerlei Besuchsrecht, aber wenn ich ihm Briefe schreibe, in denen nichts Auffälliges geschrieben wird, werden die dann an ihn weiter geleitet oder wird er sie nicht bekommen?
Und.. Bekommt er mit, wenn ich einen Besuch angemeldet hatte und auch den Sprechschein bewilligt bekommen habe, dieser mir aber einen Tag später wieder entzogen wurde?
Vielen lieben Dank
2 Antworten
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Das entscheidet der zuständige Richter.
Bei Tatgenossen wird in der Regel ein generelles Kontaktverbot angeordnet.