Darf ich mein Kopftuch abnehmen für ein Job?

5 Antworten

Assalamu aleykum,

Nein, das ist nicht gestattet.

Ich möchte bald das Kopftuch tragen aber auch Richterin werden

Es wird den Muslimen empfohlen kein*e Richter*in zu werden. Richter zu sein ist kein leichter Job. Denn manchmal trifft man falsche Urteile.


veterano2018  15.10.2023, 06:11

Unverschämtheit! Ich verlange @gutefrage , daß Personen hier entfernt werden, die Parallelgesellschaften weiter fanatisieren. Raus hier!

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Dein Vater ist ein weiser Mann, wie ich annehmen möchte. Du aber hast nicht begriffen: Wenn al-Lah (hoffentlich aus der arabischen Schrift richtig transkribiert, wie Du sie in den lateinisch geschriebenen Text hineinwirfst) darüber bescheiden soll, ob Du Richtern werden kannst, dann kannst Du es nicht werden.

Denn hier entscheiden darüber das Grundgesetz und Deine Treue zu ihm, nicht al-Lah und Dein Gehorsam zu ihm.

Meine Rechtsweisung (den Begriff nutze ich ein wenig ironisch, aber doch ernstgemeint): Wer das Kopftuch aus religiösen Gründen nicht ablegen will, kann in Deutschland fast gar keinen Beruf ausüben. Schon gar überhaupt nicht den einer Richterin.

Das war Dir vorher aber klar, sonst hättest Du nicht gefragt, oder? ;-)

Also: Knecht einer Religion bleiben, im weiblichen Falle: Magd; sich ewig unterordnen, sich verschleiern, sich verstecken, sich verkopftuchen - Deutschland ist zu meinem Leidwesen so liberal, daß wir Dir diese Wahlmöglichkeiten erlauben.

Wenn Du Dich eines Tages entscheidest, Dich selbst bürgerlich zu emanzipieren, werden sofort Menschen auf der Matte stehen, Dich zu unterstützen. Und Dich zur Not auch gegen die eigene Herkunfts-Community zu verteidigen. Dann, solltest Du nach dem Abitur außerdem noch ein religionsneutrales Jurastudium und diverse weitere Anforderungen absolviert haben, kannst Du in Deutschland Richterin werden (höre nicht auf die irren Fanatiker, die hier zuvor schon laut geworden sind).

Alles Gute für Dich!!!

Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht:

Zitat:

Abs. 6

….. Das Verwenden eines religiösen Symbols im richterlichen Dienst ist für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an der Objektivität der betreffenden Richter zu begründen....

Daher dürfen Referendare und Richterinnen, wenn sie öffentlich tätig sind kein Kopftuch tragen.

Mehr dazu siehe im Internet

Woher ich das weiß:Recherche

Dein Vater vermittelt dir was falsches. Es stimmt nicht, was er sagt.

Die Bedeckung ist und bleibt Pflicht.

7veren⁷


Weinberg  01.10.2023, 18:06

..... Ist Pflicht....

Wieso wird dann immer behauptet, es sei freiwillig, weil im Islam gibt's keinen Zwang?..…

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verreisterNutzer  01.10.2023, 20:25
@Weinberg

Pflicht und Zwang sind ganz andere Ligen.

Pflicht ist etwas was man tun muss. Aber dazu nicht gezwungen werden kann. Beispiel:

Man spielt Wahrheit o. Pflicht. Man wählt Pflicht und bekommt eine Aufgabe. Niemand kann aber diese Person zwingen die Aufgabe zu machen.

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Eigentlich nicht. Nur in einer Notsituation, wenn also z.B. Leute mit einem Kopftuch erschossen werden würden.