Darf ich mein Abizeugnis einfach einscannen?

16 Antworten

Wer sagt das, dass du dein Zeugnis nicht einfach selbst kopieren darfst?? Du darfst sogar viel mehr, du darfst sogar Geldschien scannen und kopieren. Was du dann allerdings nicht machen solltest wäre diese* in Umlauf bringen*. Also dann lieber hinterher eher gleich vernichten, nicht dass dann jemand anderes die Findet und auf dumme Gedanken kommt.

Selbstverständlich darfst du diene Zeugnisse und deine Unterlagen scannen oder kopieren und mit in eine Bewerbung beifügen. Sinn macht es dennoch, die Originale im Falle einer Bewerbung mit dabei zu haben, um diese vorweisen zu können.

Natürlich daerfst Du Dein zeugnis selbst kopieren und den Scan hochladen. Nur, wenn Du ein "beglaubigtes" brauchst, musst Du Deine Kopie abstempeln lassen (Schule oder eine Behörde).

Und: Du darfst die Kopie natürlich nicht "bearbeiten" ;-)

Logisch warum solltest du es nicht einscannen dürfen. Ist doch deins. Natürlich darfst du es auch kopieren

Du darfst -- und MUSST! - Deine Zeugnisse kopieren.

Nur in bestimmten Fällen werden Arbeitgeber beglaubigte Kopien verlangen. Dann musst Du das Original und eine Kopie zum Notar bringen und eine Gebühr bezahlen, damit der Notar es beglaubigt.

Dasselbe gilt für alle anderen Papiere: NIEMALS Originale herausgeben!!!!!!!

Viel Glück bei der Bewerbung :)

ellaluise  04.12.2014, 13:03

auch bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung kann man beglaubigte Kopien machen lassen. Kostenpflichtig. Notariell beglaubigt doch nur in besonderen Fällen.

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Apfelkind1986  04.12.2014, 13:08

Amtlich beglaubigt reicht in 99% aller Fälle.

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Bambi1964  04.12.2014, 13:10
@Apfelkind1986

ellaluise und Apfelkind: ...wie auch immer, man braucht eigentlich nie beglaubigte Kopien, geschweige denn notariell beglaubigte :)

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charis0110  04.12.2014, 13:35
@Apfelkind1986

Unnötig und unnötig teuer - beim Vorstellungsgespräch bringt man die Originale mit und wenn der Mensch möchte, kann dieser diese nochmal kopieren und vergleichen.

Ich meine, wenn man Zeugnisse fälscht und sich mit den Fälschungen auch noch bewirbt, dann sollte man sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, was passiert, wenn das auffliegt, was nicht unwahrscheinlich ist.. wird ein teurer Spaß mit einer Vorstrafe wegen Urkundenfälschung und seinen Job ist man dann auch gleich los...

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In diesem Fall ist es problemlos, da es ja nicht anders geht.

An sich gilt nur: Ein gesiegeltes Dokument muss nach dem Kopieren beglaubigt und damit neu gesiegelt werden, denn ein kopiertes Siegel hat keinerlei Aussagekraft.