Darf ich in zwei Sportvereinen Übungsleiter sein?

7 Antworten

Ich denke das kommt darauf an, was möchtest du denn trainieren?

Eine Wettbewerbssportart? Dann wird es wohl nicht gehen.

Aerobic oder ähnliches? Sollte gehen, müssen aber beide Vereine zustimmen.

Ob du in einem oder beiden Vereinen Mitglied sein musst, sagen dir die Vereine. Fortbildungen müsstest du eigentlich selbst zahlen, oft bzw. meistens zahlen es die Vereine (weil Sie ja einen Nutzen davon haben). Also gilt hier wieder nachfragen.

Solange du als Übungsleiter (egal bei welchem und wie vielen Vereinen) unter 2.100,- Euro bleibst ist dies generell von der EkSt befreit (vgl. §3 Nr. 26 EStG) Achja und wichtig: Dies gilt nur wenn der/die Vereine gemeinnützig sind. Ich würde aber vermuten, dass die meisten Sportvereine das sind.

Aufs Kindergeld bzw. auf die Verdienstgrenze dafür wird es, meines Wissens, nicht angerechnet.

ACHTUNG: Das ist KEINE Rechtsberatung.

Hier wird zwischen Gehalt und Aufwandsentschädigung unterschieden. Als ormaler Übungsleiter kannst Du natürlich in 2 Vereinen arbeiten. Eine Mitgliedschaft ist schon wegen der Unfallabsicherung notwendig und zwar in beiden Vereinen!

Du kannst in mehreren Vereinen Übungsleiter sein. Ich habe ursprünglich auch den Übungsleiter gemacht und dann die Trainerscheine A, B und C. Wenn ein verein einen Übungsleiter beauftragt, so muss der Übungsleiter dem Verein eine Aufstellung über geleistete Stunden vorlegen. Da die meisten Vereine gemeinnützig sind, werden ihnen auf Antrag und Vorlage bei der Gemeinde auf die vom Übungsleiter abgeleisteten Stunden eine Vergütung bezahlt. Z. B. pro Stunde 2,50 Euro. Die kann der Verein an den Übungsleiter auszahlen, oder der Übungsleiter spendet das Geld dem Verein und erhält hierfür eine Spendenquittung. Kommt eben auf die Vereinbarung an, die man mit dem Verein trifft. Die staatl. Vergütung ist unabhängig von der Zahlung die der Verein sonst an den ÜL zahlt. Die Einnahmen als ÜL unterliegen der EST. wenn diese im Jahr den Betrag von 2100.--Euro überschreiten.

Wenn Du Übungsleiter bist, bekommst Du die Übungsleiterpauschal von bis zu 2.00,- Euro für Deine einnahmen (§ 3 Nr. 26 EStG).

Die Kostn für Deinen Übungsleisterschein wirst Du wohl selbst tragen müssen, wenn es nicht einer der Vereine macht. Damit diese Art der Ausgaben nicht extra nachgewiesen werden müssen, dafür gibt es ja die Übungsleiterpauschale.