Darf ich ihr das verbieten (Wohnung)?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst ihr auch per Einwurfeinschreiben den Grund mitteilen. Nimm Dir ruhig Zeit für so ein Schreiben. Und bitte keine andere Versendeform wählen. Mache eine Kopie vom Schreiben für Dich.

Uns hier gehen die Hintergründe nicht mal den Gegenwert eines Staubkorns an. Aber lasse mich mal mutmaßen:

Kontakt zum Jugendamt besteht.

Unter der Voraussetzung wäre es sehr empfehlenswert, sie noch mal rein zu lassen, an Eure jeweiligen Zimmer den passenden Namen zu schreiben und diese Person dann dabei zu filmen, wie sie trotz Deines Protestes in Dein Zimmer geht und da widerrechtlich die Sachen durchwühlt.

Mit dem Video würde ich dann zum Jugendamt und in dessen Begleitung dann weitere Schritte gehen.

Diese Mögichkeit erscheint mir ,falls gegeben, ratsamer.

Leider gibst du keinerlei Hintergrundinformationen über die Zu- und Umstände, über den Mietvertrag, dein Verhältnis zu dem Minderjährigen usw.

DerTrollerxd 
Fragesteller
 16.04.2018, 18:08

Beide sind Mieter, er ist mein Kumpel

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Die mietrechtliche Stellung des Minderjährigen ist zunächst zu erklären.

  1. Du und der Minderjährige bilden eine Mieterpartei, der Mietvertrag wurde gemeinsam unterschrieben, eine Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten liegt vor. >>>> Die Mutter darf ohne deine Genehmigung eure gemeinsame Wohnung nicht betreten.
  2. Der Minderjhrige ist dein Untermieter, die Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter liegt vor, die Eltern habe dem Untermietvertrag zugestimmt. >>> In Anwesenheit des Untermieters darf die Mutter das Zimmer des Untermieters betreten, du hast kein Verweigerungsrecht des Zutritts der Mutter.
  3. Du beherbergst den Minderjährigen als Lebenspartner mit Zustimmung der Eltern. >>> Die Mutter hat keinen Zutritt zu deiner Wohnung ohne deine Genehmigung.

Ja, aber sofern der Mutter nicht vom Jugendamt oder per Gericht das Sorgerecht und Umgangsrecht aberkannt wurde, darfst du den minderjährigen Mitbewohner nicht gegen den Willen der Mutter dort unterbringen, weil sie dann immer noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch die Aufsichtspflicht über ihr Kind hat.

ja, darfst du. gegen den willen des mieters/bewohner einer wohnung kommt man nur mit einem richterlichen durchsuchungsbeschluss hinein. da er nur mitbewohner ist, bist du der zuständige "rechte"-inhaber des hausrechtes.

es stellt sich aber die frage, warum man einer mutter verbieten muss, ihren minderjährigen sohn aufzusuchen, für den sie die erziehungsgewalt innehat. weiterhin könnte sie übers jugendamt das recht erhalten, den wohnort ihres kindes zu bestimmen und damit könnte sie zusammen mit dem amt und in polizeibegleitung den filius aus deiner wohnung holen lassen.

DerTrollerxd 
Fragesteller
 16.04.2018, 18:07

Weil sie mich stalkt bzw. meine Sachen durchwühlt

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DerTrollerxd 
Fragesteller
 16.04.2018, 18:09

Wir sind beide Mieter

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noname68  16.04.2018, 18:10
@DerTrollerxd

als minderjähriger darfst du keinen mietvertrag unterschreiben, da haben die eltern mehr als ein wörtchen mitzureden!

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DerTrollerxd 
Fragesteller
 16.04.2018, 18:09

Kann ich es trotzdem untersagen?

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