Darf ich einen Film ab 16 mit 14 schauen?

PatrickLassan  05.08.2021, 16:36

Im Kino oder zu Hause?

Thomask07 
Fragesteller
 05.08.2021, 16:37

Im Kino

4 Antworten

Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor:
  • freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • freigegeben ab 6 Jahren
  • freigegeben ab 12 Jahren
  • freigegeben ab 16 Jahren
  • keine Altersfreigabe (d.h.: freigegeben ab 18 Jahren)
Achtung!

Die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten setzen die gesetzlichen Vorschriften nicht außer Kraft!

Die Altersfreigabe wird von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft festgelegt. Die einzelnen Altersfreigaben der Filme erfahren Sie auf unseren Aushängen, in unserem Kinoprogramm und in der Online-Reservierung.

Des weiteren wird der Aufenthalt in Kinos im Jugendschutzgesetz (JuSchG, §11) geregelt:

Kinder unter 14 Jahren

dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 20 Uhr beendet sind.

Jugendliche unter 16 Jahren

dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 22 Uhr beendet sind.

Jugendliche unter 18 Jahren

dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 24 Uhr beendet sind.

Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe (siehe oben) gebunden!

Jugendschutz Kino - WKO.at

Kiwi5ccc  05.08.2021, 16:53

Copy & Paste Antwort die liebe ich am meisten, nicht.

Ich denke du warst ihm kein Stück hilfreich.

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VictorVector  05.08.2021, 17:23
@Kiwi5ccc

Da steht ALLES Wissenswerte drinnen!

Und wenn dir langweilig ist, und du darum einfach nur sinnlos herum schwafelst, dann geh deine Mutter vollquatschen!

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Kinos haben nicht nur wegen dem Alter des Films Probleme. Meine Antwort bezieht sich auf Deutschland du müsstest dich dann über Österreich informieren, wird aber wahrscheinlich ähnlich sein.

Tagsüber laufen "FSK 0/6" Filme. "FSK 12" Filme bekommen für gewöhnlich die Primetime gegen 20 Uhr. Platz für Horrorfilme bzw. FSK16/18 gibt es im Kino nicht. Diese werden dann spät Abends erst gegen 22Uhr, manche sogar erst Mitternacht, gezeigt. – Hier bei uns dürfen Minderjährige nicht zu lange untwergs sein; unter 14 bis 20 Uhr, unter 16 bis 22 Uhr und unter 18 bis Mitternacht. Außer man hat die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, mit Unterschrift und allem unnötigem auf einem extra aufwendig gedruckten Papier stehen.

Zusätzlich könnte, auch wenn extrem unwahrscheinlich, die Polizei spontan die Besucher kontrollieren ob z.B. du auch mindestens 16 bist. Wenn dann auch noch zusätzlich die Verordnung der "Ausgangssperre" (sag ich Mal so mir fällt das Fachbegriff gerade nicht ein) gebrochen wird weil du die Unterschrift nicht hast ... ... Joa erklärt sich von selbst.

Da das alles Vorschriften sind, die selbst bei Begleitung nicht aufgehoben werden dürfen, musst du dir den Film, theoretisch, leider später ansehen. Kinobesitzer verzichten auf den Gewinn als eine saftige Strafe zu zahlen.

Ob du am Ende rein kommst entscheidet am Ende der Mitarbeiter. Deswegen: du kannst dein Glück versuchen aber ... Mit 14 als 16 durchzugehen dafür musst du auch erst aussehen bzw. es ist schwierig.

wenn du mit der Aufsichtsperson dabei plötzlich wie von Zauberhand 16 wirst, dann schon, wenn du den Naturgesetzen folgst und trotzdem 14 bleibst, dann natürlich nicht!

hör nicht auf die anderen im kino darfst du da leider nicht rein

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gucke täglich filme, am liebsten horrorfilme