Darf ich eine polizeiliche Vernehmung mit einem Diktiergerät aufzeichnen?

6 Antworten

Glaub nicht. aber niemand zwingt dich etwas auszusagen, nicht so wie in den ganzen Fernsehshows du hast das recht zu schweigen. und wenn du zur Anhörung vorgeladen verpflichtet dich kein Gesetz der welt diese Einladung anzunehmen. Dann aber nicht wundern wenn in nem Monat ein Vollstreckungsbescheid etc. vorliegt

elmundoesloco  17.11.2012, 15:55

Wenn er Zeuge ist und kein Zeugnisverweigerungsrecht (zB. Verwandtschaft zum Täter, Risiko sich oder einen seiner Angehörigen einer Strafverfolgung auszusetzen) hat, dann ist er verpflichtet auszusagen. In Strafverfahren gibt es keine Vollstreckungsbescheide. Das ist was zivilrechtliches. Es gibt höchstens Strafbefehle.

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Kaen008  17.11.2012, 16:05
@elmundoesloco

"Wenn er Zeuge ist und kein Zeugnisverweigerungsrecht (zB. Verwandtschaft zum Täter, Risiko sich oder einen seiner Angehörigen einer Strafverfolgung auszusetzen) hat, dann ist er verpflichtet auszusagen"

Vor Gericht ja, aber nicht gegenüber der Polizei. Wenn er eine vorladung bekommt muss er nicht erscheinen, er muss nur bei Gericht erscheinen.

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Wenn du bei der Polizei aussagst dann wird ein Vernehmungsprotokoll geschrieben. Dieses kannst/sollst du dir nach der Vernehmung durchlesen und unterschreiben... wenn dort etwas geschrieben wurde was du nicht gesagt hast dann wird das geändert, bzw. kannst du dann ja die Unterschrift verweigern.

Was sind unzulässige Beeinflussungen???

Nicht heimlich. Tonbandaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der Gegenseite angefertigt werden. Bei einer polizeilichen Vernehmung ist das nochmal was ganz was anderes.

Dort wird meistens mittels eines Diktiergerätes so oder so eine Tonbandaufzeichnung deiner Aussage angefertigt, diese wird dann zu Papier gebracht. Eine Aussage kann nur verwendet werden, wenn sie schwarz auf weiß vorliegt und du eine Unterschrift darunter leistest. Wenn etwas im Aussageprotokoll steht das du so nicht gesagt hast oder das dir nicht gefällt, kannst du die Unterschrift so lange verweigern bis es dir passt.

Einer Vorladung der Polizei musst du im Übrigen nicht Folge leisten. Nur wenn die Staatsanwaltschaft dich vernehmen will, solltest du auftauchen, wenn du nicht unbedingt von der Polizei vorgeführt werden willst.

Sprachaufzeichnungen werden meines Wissens nach bei Gericht noch immer nicht 100%tig anerkannt........

ich bin mir nicht sicher, wie die rectliche lage hier ist, aber ich würde sagen, nein....

mein vorschlag: nimm lieber einen Anwalt, als ein tonbandgerät mit, wenn du angst hast, dass man dich unfair behandelt.

lg, Anna