Wann darf die Polizei einen Beschuldigten abholen und wann kriegt man einen Brief?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei sucht sich das aus..... so in etwa. Hat man ansonsten nicht viel Zeugs zu erledigen, rasucht man mal geschwind beim Beschuldigten vorbei, ist das eher weniger dringlich oder man hat andere Dinge zu tun, schickt man einen Brief.

Je nachdem

Es gibt da keine Vorgaben, so ab wann man hin und ab wann man nicht hin oder sowas....

Um dich abzuholen braucht es einen richterlichen Beschluss und naja... wenn es den gibt, werden sie dich eben abholen. Ich würde dann allerdings auch nicht mehr darauf bauen, dass sie vorher klingeln.

Die Polizei kommt dich hole, wenn der Staatsanwalt einen Haftbefehl angeordnet hat,

Eine Einladung zu einer polizeilichen Vernehmung muss man nicht Folge leisten. Es gibt daher auch üblicherweise keinen Grund für die Polizei, dich abzuholen.

Besteht dringender Tatverdacht, Verdunklungs-, Flucht-, oder Wiederholungsgefahr, wird ein Haftbefehl ausgestellt und es wird eine Untersuchungshaft angeordnet. 

Auch hier ist man nicht  zu einer Aussage verpflichtet. Ohne Anwalt schon mal gar nicht. Und MIT Anwalt wird DER dir davon abraten.

Zu einer einfachen Vernehmung wird man nicht abgeholt.

Das kommt so ein bisschen drauf an wie dringend die Polizei mit demjenigen reden muss. 

Grundsätzlich, wenn die Polizei etwas von dir wissen will: NIMM DIR EINEN ANWALT!

Wegen Schwarzfahren gibts vermutlich einen Brief. Wenn du im Verdacht stehst jemanden ermordet zu haben, werden sie dich vermutlich eher direkt mitnehmen.

Wenn du so Sachen an der Hacke hast wie Terrorismus, Spionage, staatsgefährdender Kram, dann kümmert sich da der Generalbundesanwalt drum. Aber der macht das nicht selbst, sondern du  kriegst besuch von der GSG9 und einen Helikopterflug nach Karlsruhe ;-)

Außerdem kommt es auch noch auf die Umstände an.
Mir hat mal ein Junkie das Auto geknackt und mein Navi ausgebaut. Die Polizei hat ihn 2 Straßen weiter erwischt und direkt mitgenommen. Er hatte wohl keinen Wohnsitz und wenn die ihn nicht direkt mitgenommen hätten, naja dan hätte er vermutlich das nächste Auto aufgemacht.


wenn Beklagter Vorladung für Anhörung bei Gerichtsverhandlung hat und nicht erscheint ordnet der Richter an dass ihn Polizei abholt so dass er bei nächster Verhandlung dabei ist

klauserburger 
Fragesteller
 16.09.2017, 23:09

Nein ich meine ob die Polizei jemanden für ne Vernehmung abholen darf ?

newcomer  16.09.2017, 23:10
@klauserburger

das wollte ich ausdrücken ... nur mit richterlichen Beschluss