Darf ich ein erweitertes Führungszeugnis (grün) vom Bundesamt für Justiz eine Kopie machen?

3 Antworten

Ich würde dem Arbeitgeber nur eine Kopie geben und das Original behalten.

Originale behält man immer selbst, wenn nicht ein Original gefordert ist.

Wenn Du die Kopie weiter geben willst wirst Du sie dir beglaubigen lassen müssen. Natürlich kannst Du eine Kopie für dich behalten, aber wo zu, dergleichen hat einen transitiven Wert, wenn Du Morgen ein neues Brauchst, hat auch der nächste Anrecht auf ein Original.

Kopien davon darfst du machen.

Ob der Arbeitgeber das Original braucht oder eine Kopie für ihn reicht, musst du ihn fragen.