Darf ich die Spülmaschine einfach austauschen?

4 Antworten

Zunächst das Problem dem Vermieter zur Kenntnis geben und anfragen, ob er auf seine Kosten den GS wechselt/austauscht. Wenn er dazu nicht bereit ist (da der alte ja noch funktioniert), darfst du verfahren wie bereits von dir erörtert.

Dann frag deinen Vermieter doch einfach? Woher sollen wir das wissen, was du mit der alten Maschine anfangen sollst? Eine neue kaufen und gegen die alte ersetzen darfst du selbstverständlich machen.

Wenn die Küche vor Einzug schon vorhanden war,
dies im Mietvertrag vermerkt und du eventuell Miete dafür zahlst
ist der Vermieter verpflichtet diese wieder auf Stand der Technik zu bringen.
Bescheid sagen musst du auf alle Fälle denn falls was ausläuft
oder sonst was unvorhersehbare geschieht könnte er von dir
Kosten verlangen

Würde erst den Vermieter fragen, ob er die Maschine tauscht. Falls nicht, ihn in Kenntnis setzen, dass Du sie tauscht und wie beschrieben im Keller lagerst und bei Auszug wieder tauschst.