Darf ich das bei einem geleasten Fahrzeug?

4 Antworten

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Wenn du alle Modifikationen vor der Leasingrückgabe wieder rückgängig machst und davon keine Schäden zurückbleiben, darfst du das.

Du musst das Auto halt in dem Zustand zurückgeben, in dem du es übernommen hast, abgesehen natürlich von normalen Gebrauchsspuren. Alles, was darüber hinausgeht, wird dir bei Rückgabe in Rechnung gestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Serviceberater in Kfz-Werkstatt
gutefrage285 
Fragesteller
 26.03.2022, 18:32

also dürfe man an der Software vom Fahrzeug auch reintheoretisch was ändern oder?

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Das musst du mit den Leasing-Geber vereinbaren. Normalerweise kannst du für den Zeitraum Sachen verändern, wenn du es bei der Rückgabe wieder in den Originalen zustand versetzt. Felgen sind kein Problem, da diese schnell getauscht sind. Folien sind machbar, aber bei der Entfernung könnten davon Spuren bleiben.

Das mit dem Luftfahrwerk solltest du lieber mit dem Leasing-Geber abklären. Das ist schließlich eine bauliche Veränderung.

Soweit ich weiß ja, nur muss das alles vor der Rückgabe in den Serienzustand versetzt werden. Also doppelte Kosten.

Einfach beim Leasinggeber nachfragen.