Deutsch Schweiz Leasing Vertrag?

4 Antworten

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der ort wo du wohnst spiel keine rolle für den lisingvertrag, du bist einen vertrag eingegangen den du auch erfüllen must, wenn du das auto loswerden willst kannst du das zwar tun wird aber teuer, wenn du nur ein neues auto leasen willst, ist es kein problem zu einem händler in der schweiz zu gehen der regelt dann für dich die sache mit der leasingbank, wenn er dann auch noch für dich das neue auto mit deiner alten leasingbank finanziert ist das die beste variante, das auto einfach hinstellen und den schlüssel auf den tisch knallen kannst du zwar machen erlöst die jedoch nicht von deinen vertragspflichen

So einfach ist das nicht.

"Pacta sunt servanda" - Verträge müssen eingehalten werden.

Ein beruflicher Wechsel ist kein Grund dafür, einen Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Du musst dir mit der Leasinggesellschaft (nicht dem Autohändler) eine Einigung suchen. Vielleicht findest du jemanden, der in deinen Vertrag eintritt.

Ansonsten kannst du das Auto ja auch in der CH weiter benutzen.

Erstmal Danke für eure Antworten :)

Das mit den Schlüssel hinknallen war so gemeint das er ja nix mehr machen kann weil ich jetzt in der schweiz wohne kann er da noch rechtliche schritte eingehen?

397kg  03.10.2011, 11:28

Der kann dir da ohne weiteres einen Gerichtsvollzieher hin schicken. Anders sähe es aus, wenn du nach Ägypten ziehst oder Afghanistan.

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Denoo123 
Fragesteller
 03.10.2011, 11:52
@397kg

Meinste ? weil Schweiz ist ja nicht in der EU ich kenn mich mit der Rechtslage nicht so gut aus am besten gehe ich mal zum Anwalt und frage ihn mal

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397kg  03.10.2011, 15:22
@Denoo123

Wenn der Gäubiger einen Schuldtitel erworben hat - und das ist in der Schweiz bei derartig klarer Rechtslage einfach - schickt er den GV.

Die Leasinggesellschaft nimmt sich einen CH-Anwalt und betreibt das Ganze. Keine Chance sich zu verstecken.

Ich weiss nicht, ob du dir so einen Registereintrag gleich zur Begrüssung in der CH "anschaffen" solltest.

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guru61  03.10.2011, 12:18

Vergiss das! der kann Dich hier in der Schweiz betreiben,, und weil du einen Vertrag eingegangen bist, wird der Rechtsvorschlag aufgehoben und du könntest bis zur Lohnpfändung betrieben werden. Zudem zahlst du noch die Kosten für alle Gerichts und andere Verfahren! Erkundige dich mal unter "Bertreibungsverfahren" und "Schweizerisches Obligtionenrecht"

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Hallo,
Vertrag ist Vertrag.

Ihr könntet versuchen, Euch mit der Lesinggesellschaft zu einigen, also den Händler zu übergehen.

Die Schlüssel hinlegen und gehen ist keine gute Idee, denn dann müsstet ihr weiter bezahlen und der Händler könnte mit dem Auto machen was er will.