Darf ich da zu zweit wohnen?

2 Antworten

Du mietest die Wohnung allein und erzählst dem Vermieter auch, dass Du auf jeden Fall allein einziehen wirst.

Wenn Dich dann irgendwann nach gewisser "Schonzeit" Deine Freundin immer öfters besucht und auch mal über Nacht bleibt und irgendwann entschließt Ihr Euch, dass sie als Deine Lebensgefährtin bei Dir einzieht, kann der Vermieter trotz der Klausel gar nichts dagegen machen, denn eine solche Klausel wäre schlichtweg ungültig.

Aber Achtung: Wenn es sich um eine Wohnung innerhalb eines Ein- oder Zweifamilienhauses handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt, kann er Dich ohne Grund kündigen, jedoch mit 3 Monate längerer Kündigungsfrist.

Wenn es Dir in einem solchen Fall gelingt, so gut mit dem Vermieter auszukommen, dass er einfach nichts dagegen haben will, dass Deine Freundin mit einzieht, umso besser.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Der Mietvertrag sagt exakt das was gemeint ist. - Die Wohnung wird nur an eine Einzelperson vermietet!

Du darfst dort lediglich als Mieter nach dem allgemeinen Mietrecht Besucher empfangen oder auch mal als Besucher übernachten lassen. Ein Dauerwohnrecht für eine 2. Person ergibt sich daraus aber auch nicht.

Joe2806 
Fragesteller
 15.12.2021, 11:25

Danke für deine Antwort

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