Darf ich bei einer Erkrankung fasten?
Hallo Leute ich habe Bronchitis im Moment und ich befürchte das es bis Ramadan nicht weg geht bei Google steht das wenn man Bronchitis hat das man es unterlassen sollte was soll ich tun
(bitte nur hilfreiche Antworten)
6 Antworten
Inwieweit es gesundheitsschädlich ist zu Fasten, solltest du am besten mit einem muslimischen Arzt abklären.
Falls der Arzt dir dazu rãt, nicht zu Fasten, dann bist du vom Pflichtfasten im Ramadan befreit. Entweder fastest du es nach, sobald du gesund bist oder zahlst Fidya.
Im Ramadan dennoch Fasten dürfen tust du trotzdem, eben nur auf eigene Gefahr, das musst du selber entscheiden und bekommst dementsprechend Hasenat. Außerhalb des Ramadans fasten, also Nafila(freiwilliges) Fasten, darfst du in so einem Fall jedoch nicht.
Du musst bei einer Erkrankung nicht Fasten. Du musst auch die Tage die du wegen der Krankheit nicht Fasten konntest nicht nach holen. Also erst Fasten, wenn du wieder fit bist
Du darfst nur Fasten, wenn es deine Krankheit nicht verschlimmert und du darunter keinen schaden nimmst.
Die meisten Gelehrten, unter ihnen die vier Imame, sind der Meinung, dass es dem Kranken nicht erlaubt ist das Fasten im Ramadan zu brechen, außer, wenn seine Krankheit schwer ist.
Mit der schweren Krankheit ist gemeint:
1. dass die Krankheit aufgrund des Fastens steigt,
2. dass sich die Heilung aufgrund des Fastens verlangsamt,
3. dass es dem Kranken sehr schwer fällt, auch wenn die Krankheit nicht steigt oder sich die Heilung dadurch nicht verlangsamt.
4. Die Gelehrten haben denjenigen hinzugefügt, der befürchtet aufgrund des Fastens krank zu werden.
Der Kranke ist freigestellt vom Fasten. Und es ist makrooh (verpönt) für einen Kranken zu fasten, wenn das Fasten für ihn zu schwierig ist. Sein Fasten kann haraam sein, wenn die Befürchtung besteht, dass er durch das Fasten Schaden nehmen könnte.
Alles richtig im Beitrag und muss nicht korrigiert werden, in sha Allah.
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn das Fasten für den Kranken zu schwierig ist, ist es besser, wenn er nicht fastet und die Tage, die er nicht gefastet hat, zu einem späteren Zeitpunkt nachholt. Es ist nicht mustahabb (empfohlen) für ihn zu fasten, wenn es zu schwierig ist.
Die Beweise dafür sind wie folgt:
1. Ahmad (5832) überlieferte, über Ibn 'Umar, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, Allah liebt es, wenn man Seinen Erleichterungen nachkommt, so wie Er es hasst, wenn man den Dingen nachkommt, mit denen man Ihm zuwiderhandelt.“ Al-Albani stufte dies in „Irwa Al-Ghalil“ (564) als authentisch ein.
2. Al-Bukhary (6786) und Muslim (2327) überlieferten von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass sie sagte: „Es geschah niemals, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten hatte, ohne dass er sich für die leichtere Seite entschied, solange sie nicht sündhaft war. Handelte es sich um eine sündhafte Angelegenheit, so war er unter allen Menschen der entfernteste davon.“
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Daraus entnehmen wir, dass es wünschenswert ist die leichtere Seite zu nehmen, solange diese nicht verboten oder verpönt ist.“
Vielmehr ist es makrooh (verpönt) für einen Kranken zu fasten, wenn das Fasten für ihn zu schwierig ist. Sein Fasten kann haraam sein, wenn die Befürchtung besteht, dass er durch das Fasten Schaden nehmen könnte.
Al-Qurtubi -möge Allah ihm barmherzig sein- (2/276) sagte: „Für den Kranken gibt es zwei Fälle: Erstens: Er hat unter keinen Umständen die Kraft zu fasten, so muss er es abbrechen.
Zweitens: Er schafft es zu fasten, verspürt aber Schaden und Erschwernis. Für diesen ist es wünschenswert das Fasten abzubrechen, und nur ein Unwissender fastet dann.“
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (4/404): „Wenn der Kranke es aushält und trotzdem fastet, dann begeht er eine verpönte Sache, da er sich dadurch selber schädigt, die Erleichterung Allahs -erhaben ist Er- unterlässt und diese nicht annimmt.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/352): „Dadurch erkennen wir den Fehler von manchen, die sich bemühen, und Kranken, denen das Fasten schwer fällt und es für sie sogar schädlich sein kann, sie sich aber trotzdem weigern das Fasten abzubrechen. Wir sagen, dass diese einen Fehler begehen, da sie die Großzügigkeit Allahs -der Mächtige und Gewaltige- nicht entgegennehmen, nicht Seinen Erleichterungen nachkommen und sich selbst schädigen. Doch Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Und tötet euch nicht selbst.“ [An-Nisa: 29]“
Siehe auch die Frage Nr. 1319.
Und Allaah weiß es am besten.
Man soll im Islam auf seine Gesundheit achten. Sollte diese eingeschränkt sein oder so, würde ich nicht Fasten. Du kannst die Tage ja nachholen.
Der Fastende ist zwar freigestellt vom Fasten, darf es aber trotzdem, zumindestnes wenn es sich um das Pflichtfasten im Ramadan handelt.