Darf ich auch mit dem Paragraf 35 a ausziehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das betreute Wohnen dient dir doch aber als Starthilfe.

Eine Hilfe um Fuß zu fassen, um den Alltag im normalen Rahmen erleben zu können/ lernen zu können. Um selbständiger zu werden. Um eigenverantwortlicher werden zu können.

Es hat nichts damit zu tun ob und inwieweit du "geistig auf der Höhe bist". Selbst hyperintelligente junge Erwachsene müssen das eine oder andere lernen.

Du schreibst selbst "...bis sie gewährleisten könnten das ich im Stande bin eine eigene Wohnung zu halten!" Das sagt doch eigentlich nur aus "Wenn sie merken das du dauerhaft dazu in der Lage bist den Alltag in deinem persönlichen Rahmen (Arbeit, Ausbildung, ich kenn dich ja nicht) zu meistern UND dein aktuelles Zuhause in Schuss halten kannst UND anstehende Termine rechtzeitig und selbständig vereinbarst/ wahrnimmst UND regelmäßig rechtzeitg deine Rechnungen bezahlst - dann ist der Zeitpunkt nahe das du aus der Sache wieder raus bist.

Hallo supergirlys

Du bist volljährig und darfst somit selbst bestimmen wo du dich aufhalten willst und auch selbst bestimmen wo du wohnen möchtest Paragraph 35a beinhaltet keine rechtliche Vormundschaft mit der das Jugendamt irgendwas über dich bestimmen könnte.

Die Polizei dürft nur eingreifen wenn wirklich Gefahr im Verzug ist ansonsten darf die Polizei dich zwar suchen und feststellen dass es dir gut geht aber ohne deine Zustimmung nichtmals weitergeben wo du angetroffen wurdest.

Hast du denn überhaupt eine Möglichkeit eine eigene Wohnung und entsprechende Verpflegung für dich zu finanzieren ?

Wenn ja dann könntest du das einfach selbst organisieren nach Möglichkeit so dass weder das Jugendamt noch die Wohngruppe irgendwas mitbekommen du musst sie nicht informieren welche Verträge du abschließt.

Zum Schein würdest du erstmal klein bei geben alles unbemerkt im Hintergrund regeln und dann könntest du einfach von einem auf den anderen Zeitpunkt deine Sachen mitnehmen und in deine Wohnung ziehen.

So hätten weder Jugendamt noch Wohngruppe die Zeit irgendwelche Maßnahmen vorab zu treffen um dir Rechte zu entziehen.

Lohnt sich natürlich nur wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast mit dem du das auch finanzieren könntest oder die Möglichkeit hast Unterhalt von deinen Eltern zu erhalten.

PS: Das angedrohte Kontaktverbot würde selbstverständlich auch wirkungslos ins Leere laufen du bist volljährig du bestimmst deine Kontakte selbst.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar
Darkmalvet, UserMod Light   22.04.2018, 03:07

PS: In deiner anderen Frage steht du machst eine Ausbildung aber das Gehalt geht größtenteils an das Jugendamt.

Das könnte es natürlich schwierig machen an das Geld ranzukommen du kannst zwar frei verfügen auf welches Konto dein Gehalt überwiesen wird aber ggf wären Fristen zu beachten doch diese würden dem Jugendamt andererseits auch Zeit verschaffen zu reagieren.

Das Vernünftigste wäre hier du wendest dich mal an einen Anwalt der kann aus Erfahrung einschätzen mit welchen Aktionen man dir Steine in den Weg legen könnte und dagegen auch vorgehen.

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Evtl. hast Du ja den Par. 35a KJHG gelesen? Dort geht es um den Bereich der seelischen Behinderung und die vorgesehenen Eingliederungshilfen. Davon unberührt ist das Aufenthaltsbest.recht, das in einem gesonderten Verfahren dem Amt zugesprochen wurde sowie eine evtl. gesetzl. Betreuung über das 18. LJ hinaus. Diese Bereiche muss man gesondert betrachten. Daher lässt sich Deine Frage leider nicht beantworten.

Ist leider rechtens, das Jugendamt hat dich sozusagen entrechtet. .. das ist genau so wie mit einem Betreuer. .. Du wirst entmündigt wenn einmal der Verdacht besteht dass du nicht alleine klar kommst. Ich hab auch einen Betreuer, der entscheiden kann wo ich wohne. .. Alles nur weil ich angeblich psychisch gestört bin. .. was nicht stimmt

supergirlys 
Fragesteller
 22.04.2018, 02:34

Oh man.. schreckliche Aussichten. Kann ich mich zivilrechtlich dagegen zur Wehr setzen? Lebst du auch in einer solchen Einrichtung

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freshstrawberry  22.04.2018, 02:43
@supergirlys

Nein zum Glück nicht aber die wollten mich da rein bringen. .. ich weiß nicht was du jetzt machen kannst, jetzt haben sie dich in ihren Fängen :/

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HansImGlueck178  22.04.2018, 02:39

Bist du volljährig? Falls ja: Ein Betreuer kann nicht gegen deinen freien Willen für dich tätig werden.

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