Darf ich als Vater die Sorgevollmacht wiederrufen?
Es hat Gründe warum ich es wiederrufen will! Zu einerseits informiert mich die kindesmutter nicht! Ob es mein Kind gut geht ob sie Gesund ist usw ob sie halt gesund auf der Welt gekommen ist weiß ich nicht mal! (Bitte kommt nicht an mit ja muss sie gar nicht) doch muss sie denn auf denn Schreiben steht schwarz auf weiß das sie VERPFLICHTET ist mir diese Information Geben muss deswegen hab ich ihr ja die Sorgevollmacht gegegeben ! Sie nützt es aber nicht sinvoll aus! Deshalb will ich es wiederrufen ! (Villeicht fragt ihr euch ok wenn du es weißt warum fragst du dann, ich möchte sicher stellen ob mein Denken Richtig ist)
4 Antworten
bis dato ist das kind deines wissens nach noch garnicht geboren. bis dato muss deine ex dir überhaupt nichts sagen, da es kein kind gibt. das hast du hinzunehmen.
wenn das kind geboren ist und sie sich gefunden hat, wirst du eine mitteilung bekommen darüber und auch die forderung des unterhalts für sie und das kind. mehr infos wirst du zukünftig von ihr nicht bekommen. sie benötigt keine vollmachten von dir, da sie eh 95% der angelegenheiten des kindes ohne dich trifft.
wenn du das sorgerecht abgeben möchtest, steht dir das frei. du kannst dies gerichtlich mit ihr gemeinsam kurz und bündig beantragen und das sorgerecht wieder abgeben.
Du kannst deine Augen schließen und Träumen und natürlich muss sie mir das sagen dort drin steht vorausichtlich muss die mutter des kindes ihn information geben falls er das verlangt ich habe hier alle dokumente :) bye
Und ich muss mit mein Anwalt regeln aufgrund der nicht gegebenen Information muss ich die Sorgevollmacht widerrufen
Du kannst auf- und niederhüpfen, mehr kannst Du nicht.
Wenn musst Du eine Sorgerechtsklage beim Familiengericht einreichen.
Natürlich kannst du die wie jede andere Vollmacht jederzeit wiederrufen.
Am besten schriftlich, und du behälst eine Kopie.
Den du musst damit rechnen das sie sich auch durch den wiederruf nicht dran hält. Den deine ursprünglich erteilte Vollmacht hat sie ja noch, die wird dadurch zwar ungültig, das kann aber ein Arzt oder später die Schule nicht wissen, wen sie die dort vorlegt.
Du solltest dich in derart Angelegenheiten mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen.