Darf ich als gesunder heißer Typ auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn ich jemand mit B.ausweis dabei habe?


17.02.2022, 13:26

Und auf dem Parkplatz, der für Frauen sein soll

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Ja 58%
Nein 42%

13 Antworten

Nein
  1. Es ist sch*ß egal, dass was du für ein Typ bist!
  2. Auch die Person mit SBA kann gesund sein!

Um den Vorteil eines Behindertenparkplatzes nutzen zu können, muss ein spezieller Parkausweis vorliegen.
Den muss die schwerbehinderte Person bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Ordnungsamt beantragen.

Dieser Antrag wird aber nur angenommen, wenn die Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) vorhanden sind oder Menschen contergangeschädigt sind (beidseitige Amelie oder Phokomelie) bzw. Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme).

Einfach nur den Schwerbehindertenausweis ins Auto zu legen, reicht also nicht aus und kann dazu führen, dass das Auto abgeschleppt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Nein

Der B.ausweis (Behindertenausweis) reicht nicht um um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.

Daz braucht der Schwerbehinderte einen Sonderparkausweis vom Amt für Soziales und Versorgung.


NonNam  17.02.2022, 13:34

Mhhh. Wäre hier in HH deutlich anders. Solange da keine Nummer steht ginge das. Muss aber das Merkzeichen aG draufstehen.

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Ja

Ja da die Person ja dabei ist. Aber wenn das Ordnungshüter oder die Polizei kommt muss die Person den Behindertenausweiß vorzeigen. Außerdem muss die Person in der entsprechenden Kategorie sein um dort Parken zu dürfen. Also Gehbehindert....


martinreschke  17.02.2022, 11:49

Unvollständig.

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martinreschke  28.02.2022, 13:54
@TSGLen

Es muss ein BehindertenPARKausweis sichtbar ausliegen. Umseitig ist die betreffende Person benannt. Dazu muss im Fahrzeug die Genehmigung in Schriftform vom LRA mitgeführt werden.

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Nein

Ein Behindertenausweis haben viele. Dieser alleine berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz. Dazu ist ein gesonderter Parkausweis notwendig. Den bekommen z.B. Menschen mit Gehbehinderung und dem Merkzeichen aG oder Blinde. Hat dein Beifahrer diesen, dann darfst du mit ihm zusammen da Parken. Die Parkberechtigung ist sichtbar vorzulegen.

Nein

Die Person braucht auch noch den entsprechenden Parkausweis