Darf ich als 13 jähriger mit einem vorläufigen angelschein mit einer 18 jährigen Person angeln die aber kein angelschein hat?
Ich habe meinen angelschein gemacht aber der zählt erst ab 16 ist es aber nun wie beim Auto fahren das wenn eine Person über 18 dabei ist das man fahren darf oder muss die über 18 jährige Person auch angelschein besitzen im kurzen (ich will mit einer Person angeln die kein Schein hat ich aber schon bin aber erst 13 der Schein zählt glaub ich ab 16 aber die Person ist über 18 geht das)
3 Antworten
Du darfst mit einem 18-jährigen fahren, der einen Führerschein hat... daraus schließe ich, dass das für den Angelschein entsprechend gilt. Denn man darf nur mit Schein angeln und du hast ja sozusagen noch keinen.
Nein das darfst du nicht. Die Begleitperson muss volljährig sein und den Fischereischein besitzen.
Es gibt keinen vorlaeufigen Fischereischein so geht es schon mal los,auch darfst du mit keiner Person los zum angeln ueber 18 wenn dieser nicht im Besitz eines Fischereischein bist.Und es kann nicht sein das du den Fischereischein erst mit 16 Jahren bekommst.In Baden Wuertemberg bekommt man ihn nach der Pruefung schon mit 12 ausgestellt und inden anderen Bundeslaendern mit 14 Jahren.Also wenn du keinen Fischereischein hast und die Angelerlaubnis darfst du nicht alleine los zum angeln,waere auch nett wenn du das Bundesland woher du stammst schreiben wuerdest dann koennte ich dir hier das Fischereigesetz dazu schreiben.