Darf Er im Supermarkt Obst Probieren?

12 Antworten

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NEIN!

Das ist Diebstahl und kann polizeilich zur Anzeige gebracht werden, auch wenn nur 1 bis 2 Trauben im Supermarkt probiert werden (so ist es leider!).

Ich habe beruflich mal einen Fall erlebt, wo so etwas passiert war; das war für die betroffene Person sehr tragisch; sie hatte "die Welt nicht mehr verstanden".

Anders ist es auf dem Markt bzw. bei Obsthändlern, die auffordern oder genehmigen, mal das zum Verkauf angebotene Obst vorher probieren zu können.

Insofern sollte man unterscheiden können, WO man vorher Obst probieren kann und darf

Grundsätzlich ist es nicht gestattet Waren im Laden zu verzehren die noch nicht bezahlt wurden. Es muss nicht zwingend eine strafbare Handlung (Diebstahl) sein, jedoch kann der Laden eigene Sanktionen, wie z.B. Hausverbot erteilen.

Ob der Verzehr unbezahlter Waren strafbar ist oder nicht, hängt von der Kaufabsicht ab, also ob die Waren anschließend noch bezahlt wird oder nicht.

Am besten lässt sich das am Beispiel Weintrauben erklären. Da gibt es lose Trauben die an der Kasse oder vom Kunden selbst abgewogen werden und es gibt verpackte Trauben, z.B. in der 500g Schale.

Wenn der Kunden die Trauben aus der Schale vorher isst oder die losen Trauben die er selbst gewogen hat und genau diese dann auch ganz normal bezahlt, hat er juristisch nichts zu befürchten, weil er eben diese gegessenen Trauben in vollem Umfang mitbezahlt.

Wenn er jedoch vor dem Selbstwiegen oder dem Wiegen an der Kasse Trauben isst, können diese nicht mehr mitgewogen und somit auch nicht mitbezahlt werden. Dies erfüllt dann den Straftatbeatand des Diebstahls. Ebenso andere losen Waren oder offene Schalen die erst hinterher gewogen werden. Gleiches gilt auch für abgepackte Waren, wenn der Kunde aus einer anderen probiert als er hinterher kauft.

Nein, das ist nicht erlaubt. Das ist ein klarer Diebstahl (auch wenn ein Strafverfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde). Ausnahme wäre, wenn die extra zum Probieren angeboten werden, das erkennt man daran, daß sie einzeln auf Zahnstochern aufgepickst sind. Ich kann jetzt auch nicht verstehen, warum dein Nachbar für ein paar Trauben ein Hausverbot riskiert.

Rechtlich ist es ein Diebstahl. Aber oft dulden sowas die Geschäfte weil sie es als Werbung sehen. Wenn du kaufen möchtest und einfach vorher probierst ob sie schmecken gibt es kein Problem. Sattessen ist jedoch nirgends erwünscht!

Das darf man schon. Solange es nicht übertrieben wird. Gerade Weintrauben probieren viele Kunden, weil dort der Geschmack von süß zu sauer doch sehr schwankt. Da sagt keiner was.

Klar, bei Äpfeln oder Ananas ist es anders. Die tauschen wir aber um, wenn der Kunde zu Hause feststellen sollte, dass die Ananas nicht in Ordnung ist :-))

Übrigens probiere ich IMMER eine Weintraube in allen Geschäften, bevor ich kaufe und bin noch nie gestört worden. Genauso lasse ich mir an der Wursttheke eine Scheibe Wurst zum Probieren geben, wenn ich sie nicht kenne.