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NEIN!
Das ist Diebstahl und kann polizeilich zur Anzeige gebracht werden, auch wenn nur 1 bis 2 Trauben im Supermarkt probiert werden (so ist es leider!).
Ich habe beruflich mal einen Fall erlebt, wo so etwas passiert war; das war für die betroffene Person sehr tragisch; sie hatte "die Welt nicht mehr verstanden".
Anders ist es auf dem Markt bzw. bei Obsthändlern, die auffordern oder genehmigen, mal das zum Verkauf angebotene Obst vorher probieren zu können.
Insofern sollte man unterscheiden können, WO man vorher Obst probieren kann und darf