Darf eine ZFA mit einem Röntgenschein auch außerhalb ihres (Fach-)Bereiches röntgen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich möchte Dir dringend abraten. Auch wenn die rechtliche Situation für mich unbekannt ist so erinnere ich bis heute den Fall einer im ersten Ausbildungsjahr befindlichen Schwesternschülerin im Krankenhaus Celle. Sie wurde gezwungen eine Patientin vor einer Gyn-OP zu röntgen. Unbestritten wurde ihr Licht ausgeschaltet und es gab keine Unterweisung. Am nächsten Tag war die OP. Es kam zu Nachblutungen. So wie ich es gelernt habe ist Vorschrift mindestens vier Stunden lang alle 30 Minuten eine Kontrolle durchzuführen. Sichtkontrolle. Das wurde offensichtlich bei der Patientin versäumt. Sie war bereits am verbluten als sie nachmittags Besuch bekam. Trotz erneuter Operation verstarb sie. Es kam zu Prozessen. Am Ende musste die Schwesternschülerin vier Jahre ins Gefängnis. Der Witwer wollte noch mal gegen das KKH vorgehen aber dann wandte sich die ÖTV an die Schwesternschülerin. Entweder sie schaffe es den Mann davon abzubringen noch mal zu klagen oder sie werde nirgendwo mehr in ihrem Leben eine Ausbildung machen können.

Ich bin gelernte Krankenschwester. Ich habe es zwei Mal gewagt Grundgesetz und Menschenrechte über die Meinung von sogenannten Ärzten zu stellen. Und wurde zwei mal zwangsverrentet. Wenn Du Dich irgendwie drücken kannst lasse was nicht direkt und ausdrücklich zur Ausbildung gehört. Du hast gelernt einen Kiefer gut zu lesen. Sicher kannst Du auch so manche andere Besonderheit je nach Anspruch lesen. Du kennst gewiss so manche Vorschrift. Aber: Du bist in der Ausbildung zur Krankenschwester und nicht dafür zuständig wie die Personaldecke im Haus aussieht. Lerne Dich abgrenzen. Und sollte es doch mal dazu kommen dass Du fachfremde Tätigkeiten übernimmst so lasse Dir schriftlich geben wo die Verantwortung liegt. Du wirst erleben dass darauf dann viel heiße Luft kommt, manche Unterstellung. In der Regel aber bekommst Du keine schriftliche Anweisung, von niemand schriftlich wer die letztliche Verantwortung trägt.

Normalerweise nicht,davon ab sollte auch die MTRA röntgen und nicht die MFA oder Krankenschwester.