Nach relativ neuem Recht hat zwingend das Kindeswohl an erster Stelle zu stehen bei Entscheidungen dieser Art. Bitte belese Dich gründlich. Wissen ist Macht. Also bewaffne Dich ausführlich mit Wissen.
Ja. Wenn Dein Kind von Geschehnissen erzählt die noch nachweisbar sein müssten würde ich die Polizei zum Wohle des Kindes informieren und zwar wenn irgend möglich schriftlich. Wenn Du FAX hast wäre diese Form die beste. Gehst Du persönlich hin so nehme unbedingt erwachsene Zeugen mit. Reagiert die Polizei nicht faxe der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und betone ausschließlich zum Wohl des Kindes aktiv zu werden, um es vor Gefahr an Leib und Leben und auch seiner Psyche zu schützen. - Im UN-Kinderrecht welches komplett bei uns verbindlich ist kannst Du Dich belesen.
Ansonsten versuche Zeugen zu finden.
Es gibt fast in jedem etwas größeren Ort Frauenvereine. Dort kannst Du durchaus reichlich Unterstützung finden wie z.B. gute Tipps wie am besten vor Ort mit der Polizei umgegangen werden sollte, dem Jugendamt... . Und bei Bedarf wirst Du von da aus auch zu Behörden und sogenannten Organen des Öffentlichen Rechts begleitet damit Du Zeugen hast, nicht abgewiesen werden kannst oder Dir gar das Wort im Mund umgedreht wird von der Polizei oder dem Jugendamt.