Darf eine Schule eine Überwachung‘s Kamera haben?

11 Antworten

Zunächst einmal gibt es im Schulgesetz keine Regelung, die eine Videoüberwachung an Schulen vorsieht. Eine Videoaufnahme wird im Schulgesetz nur in 2 Fällen genannt.

Einmal in § 120 Abs. 3 Satz 2 SchulG: „Für Zwecke der Lehrerfortbildung sowie der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung dürfen vom Ministerium genehmigte Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts erfolgen, wenn die Betroffenen rechtzeitig über die beabsichtigte Aufzeichnung und den Aufzeichnungszweck informiert worden sind und nicht widersprochen haben.“

Und zudem in § 121 Abs. 1 Satz 2 SchulG, welcher das gleiche nochmals aufführt.

Es kann also festgehalten werden, dass eine Regelung zu einer „Videoüberwachung“ für Schulen generell nicht vorgesehen ist.

Man müsste hier also auf den § 29 b DSG NRW zurückgreifen, welcher die Videoüberwachung von „öffentlich zugänglichen Räumen“, wozu auch die Schule gehört, normiert. Der Schulträger und die Schule wären hiernach zunächst durchaus dazu berechtigt eine Videoüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen. Hierbei sind aber immer die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte und der Schüler zu berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Eine Überwachung ist daher generell lediglich für den „öffentlich zugänglicher Bereiche“ möglich, also alle Bereiche die in der Schule und auf dem Schulgelände frei oder nach allgemein erfüllbaren Voraussetzungen betreten werden können. Hierzu gehört in der Regel der Schulhof und das Gebäude als solches, insbesondere der Eingangsbereich, die Eingangshalle und die Flure. Im Gegensatz dazu stehen Bereiche, die nur ganz bestimmten Personenkreisen zugänglich sind, wie zum Beispiel das Lehrerzimmer sowie die Unterrichts-, Selbstlern- und Aufenthaltsräume.

Zudem wird eine Überwachung nach Abwägung aller Interessen nur in besonderen Ausnahmefällen und sehr eingeschränkten Umfang während des Schulbetriebs möglich sein, da hiergegen die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte stehen.

Ganz ganz kurz gefasst: Ja, aber nur dort, wo sich alle aufhalten könnten (Schulhof, Gänge, etc.) und nicht in Bereichen, wo nicht jeder rein kann (Lehrerzimmer, Selbstlernräume, etc.).

Ich bin mir nicht sicher aber sie dürfen eig kein Video von Kindern machen! Im Klassen Raum und ihn umkleiden auf jedenfall nicht! Aber ich glaube in den Fluren oder im Büro der die in der Schule arbeiten

Es ist ein saatliches Gebäude. Bildaufnahmen sind erlaubt - sofern darauf hingewiesen wird.


Havenari  30.10.2019, 13:34
saatliches Gebäude

Meinst du ein Gewächshaus? <g>

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PeterP58  30.10.2019, 13:57
@Havenari

Klartürlich! Gezüchtet werden dort unsere Kinder aka. Schüler :-) ^^+gg

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An sicherheitsrelevanten Punkten sollte das sogar zur Pflicht gemacht werden.