Darf eine Klausur wegen Zeit überzug mit 0 punkten bewertet werden?
Wenn man bei einer Prüfung nach Prüfungsende noch schnell ein Wort aufs Blatt schreibt(welches nicht mal Einfluss auf die die Note haben wird), und die Lehrerin das sieht, zählt das als Unterschleif und die ganze Klausur darf mit 0 Punkten gewertet werden?
Das wird mir zumindest vorgeworfen, allerdings kann ich dazu keine Rechtlichen Grundlagen finden, da unter Unterschleif das Nutzen von Unerlaubten Hilfsmitteln verstanden wird.
Da ich allerdings keine Unerlaubten Hilfsmittel mir zu Nutze gemacht habe, sondern lediglich 1 Wort nach Prüfungsende aufs Blatt geschrieben habe (ich weiß, war unnötig und kommt nicht mehr vor) darf meine Klausur doch gar nicht mit 0 punkten bzw. als nicht bestanden gewertet werden, oder??
3 Antworten
Hi,
Darf eine Klausur wegen Zeit überzug mit 0 punkten bewertet werden?
Das ist wohl in mehrfacher Hinsicht eine Interpretationssache...
zählt das als Unterschleif
Grundsätzlich verschafft man sich hier zumindest einen unerlaubten persönlichen Vorteil - nämlich "mehr Zeit". "Mehr Zeit" als die eigentliche Prüfungszeit kann man meines Erachtens durchaus auch als unerlaubtes Hilfsmittel interpretieren.
Ob das einen Effekt auf die Note hat, ob es ein Wort ist oder eine ganze Aufgabe ist da erstmal nachrangig.
Schulordnungen anderer Bundesländer sind da schon im Gesetzestext etwas präziser - man kann davon ausgehen, dass alles, was einen unlauteren Vorteil verschafft, als Täuschung bzw. entsprechender Versuch zählt.
und die ganze Klausur darf mit 0 Punkten gewertet werden?
Wenn das Weiterschreiben an sich als Täuschungsversuch gewertet wird und ein entsprechend "schwerer Fall" vorliegt, ist das legitim.
LG
Je nachdem, was du mit "nach Prüfungsende" meinst.
Wenn es hieß, dass die Prüfungen bis 12:00 alle abgegeben sein müssen und du um 12:00 noch nicht abgegeben hast, dann hast du halt nichts abgegeben und bekommst dementsprechend keine Punkte.
Wenn es hieß, dass bis 12:00 geschrieben werden darf und du hast um 12:01 noch was geschrieben, dann ist das in meinen Augen ein Verstoß gegen die Prüfungsmodalitäten, der geeignet ist um dir persönlich einen Vorteil zu verschaffen, also nichts anderes als wenn du einen Spickzettel verwenden würdest.
Der Lehrer muss nicht schauen, was genau du schreibst. Du schreibst noch und fertig.
Und selbst wenn: Bei den anderen Teilnehmern ging die Zeit, die sie brauchen um den Namen drauf zu schreiben, ja auch von der Bearbeitungszeit für die Aufgaben ab. Auch da muss gleiches Recht für alle gelten und du hast dir dadurch, dass du den Namen erst im Nachhinein drauf schreibst, mehr Zeit für die Aufgaben verschafft.
Könnte man nicht theoretisch auch alles abstreiten, der Lehrer hat ja keine vorliegenden Beweise?
Hast du Beweise, dass du dich an alle Modalitäten gehalten hast, d.h. dass du pünktlich abgegeben hast, bzw. dass du zur angegebenen Zeit aufgehört hast zu schreiben?
Das würde ich durch alle Instanzen durchklagen.
Sorry, bin kein Jurist, heißt dass, dass ich recht habe, oder die Schule?
Also selbst wenn man theoretisch vergessen hat, seinen Namen aufs blatt zu schreiben und das noch macht, kann der Lehrer einem das unterstellen, was das die ganze Prüfung ungültig macht?
Könnte man nicht theoretisch auch alles abstreiten, der Lehrer hat ja keine vorliegenden Beweise? (Falls es zu nem Gespräch mit der Schulleitung kommt z.B)