Darf ein Vermieter das Duschen zwischen 22-6 Uhr verbieten?
Hallo,
kann ein Vermieter das Duschen/Baden zwischen 22-6 Uhr verbieten? Ich wohne privat, mein Vermieter hat das Duschen zwischen dieser Uhrzeit verboten. Er wohnt zwei unter mir. Hier wohnen insgesamt 6 Mieter mit im Haus.
Ich kenne es eigentlich nur, dass dann zwar Ruhezeit ist, man aber (natürlich leise und möglichst kurz) duschen darf, dass das gar nicht verboten werden darf.
Ich verlasse, wenn ich zB Frühschicht habe, jeden Morgen um 5 Uhr das Haus, gehe eigentlich gegen 4 Uhr schnell duschen. Habe ich Spätschicht, komme ich erst gegen 23 Uhr nach Hause. Es kann ja nicht sein, dass ich dann nicht mehr duschen darf?
4 Antworten
Nein. Solche Geräusche müssen geduldet werden.
"Mieter dürfen auch in der Nacht die Nasszelle benutzen. Was selbst dann gilt, wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag etwas anderes sagen. Auch ein Bad in der Wanne geht jederzeit in Ordnung."
Das sollte aber höchstens 30 Minuten dauern.
Da gibt es auch einige Gerichtsurteile. NEIN, der Vermieter darf das duschen nicht verbieten.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/baden-erlaubt.html
Nein, kann er nicht, sei den du wohnst in der Schweiz
darf er nicht .