Darf ein Privatdetektiv Einsicht in die Polizeiakte von einer Person?

5 Antworten

In die Polizeiakte darf nur die Polizei gucken!

In die Verfahrensakte dürfen Verteidiger Einsicht nehmen.

Privatdetektive dürfen alles, was du auch darfst.

Ein Privatdetektiv darf nicht mehr als jede andere Privatperson.

Nein, das dürfen nur Rechtsanwälte, die auf Kläger oder Verteidigerseite sind, der Angeklagte, der Kläger sofern für Zivilklage notwendig, die ermittelnde Polizeibehörde, der zuständige Staatsanwalt, sowie natürlich das zuständige Gericht.

Wenn mit "Polizeiakte" die Kriminalakte einer Person gemeint sein soll, in die schaut soweit ich weiß kein Externer rein. Auch kein Anwalt und schon gar nicht ein Detektiv.