darf ein Lehrer nach schulende überziehen (bw)
Unsere Lehrer überziehen öfter mal 4 bis 10 Minuten und es ist mir egal ob es jetzt "nur" 4 Minuten sind denn wenn man das hoch rechnet kommt einiges zusammen. Also ich lebe in Baden-Württemberg und besuche ein Gymnasium in der Klassenstufe 9. Und hätte gerne einen Auszug aus dem schulgestzbuch. ich habe schon im schulgesetzbuch danach gesucht aber nichts gefunden da ich mich mit der Suche mit gesetzbüchern nicht auskenne.
5 Antworten
Nein darf er nicht er darf auch nicht in die Pause rein Unterichten und die Handys darf er auch nicht einsammeln.
So weit ich weis darf er es natürlich einsammeln muss es aber nach schulende wieder zurückgebe
Normalerweise beendet der Lehrer den Unterricht, nicht das Klingeln. Ist jedenfalls bei uns so. Einfach in der Schulordnung nachlesen.
Der Lehrer beendet den Unterricht, nicht die Schulglocke. Um das zu wissen, braucht man kein Gesetzbuch.
Freiheitsberaubung... ich lach mich scheckig!
Von mir aus kannst du den Unterricht einfach verlassen, wenn der Lehrer überzieht, mir ist das egal. Ich bekomme dadurch ja keine Probleme. Du solltest aber dabei bedenken, dass die Lehrer immer am längeren Hebel sitzen.
Es gibt für jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz. Mir ist soweit auch keine "gesetzliche" Regelung bekannt. Du könntest den Unterricht natürlich zum Klingeln verlassen, obwohl der Lehrer überzieht. Ist dein gutes Recht - es wird dich keiner aufhalten. Ob es einen guten Eindruck hinterlässt ist wiederum eine andere Sache :)
Das sind 4 Minuten mehr Eigenbildung. Der Lehrer arbeitet mehr für sein Gehalt und ihr profitiert davon. sag im Danke. LG
das war leider nicht meine frage und wenn du diese frage unnötig oder unpassend findest dann musst du ihr ja auch keine antwort würdigen außerdem sparst du mir so sehr viel zeit
Oh oh, miotef, du solltest dir überlegen, ob du nicht doch da bleibst, zumindest, wenn der Deutschlehrer die Stunde überzieht. Da hättest du ein paar "Überstunden" dringend nötig! Du scheinst weder Zeichensetzungsregeln zu kennen noch Groß- und Kleinschreibung, und "musst du ihr ja auch keine antwort würdigen" ist komplett falsch!
ich habe die schulleitung gefragt und diese bestätiten das man einfach den unterricht verlassen darf denn nach unterrichtende hat der Lehrer keine Aufsichtspflicht und somit wäre es freiheitsberaubung