Darf ein Lehrer der ganzen Klasse die Note 6 erteilen?

12 Antworten

Jo. .Sie darf auch die Konsequenzen ausbaden. So einfach. 

Denn so ist es ja mal nicht: 

Ihr geht NICHT zur Schule

damit Eure Eltern Ruhe vor Euch haben

damit Euch die Lehrkräfte erziehen - dafür erhalten nämlich Eure Eltern den weltweit dritthöchsten Steuerbetrag in diesem Staat

damit Ihr versorgt seid während Eure Eltern arbeiten gehen

weil es Schulpflicht gibt

damit andere Erwachsene einer bezahlten Beschäftigung nachgehen können - und dafür Steuergelder als Gehalt beziehen

oder aus vergleichbaren Gründen

Ihr geht zur Schule, damit Ihr Euch auf Eure Zukunft vorbereiten könnt. Aus keinem anderen Grund. 

Deshalb gibt es die Schulpflicht. Denn dieser Gesellschaft liegt es schon lange am Herzen, dass die nachwachsenden Generationen sich gut auf das Leben als Erwachsene vorbereiten können. Dafür ist die Gesellschaft schon lange bereit, Geld locker zu machen. 

So. Nun wäre erst mal die Frage zu klären:

Ist das Thema im Landesschulrecht vorgegeben zur Vermittlung?

Lest also erst mal da nach. Könnt Ihr online aufrufen. So wie jedes andere Recht aus. Dank Europäischem Transparenzgebot. 

Steht das Thema im Landesschulrecht, in der Landesschulordnung

dann muss die Lehrkraft das Thema wiederholen. Ganz einfach. Dazu ist sie dann verpflichtet. 

Und Ihr könnt darauf bestehen, dass sie es so vermittelt, dass Ihr es auch verstehen könnt. 

Denn Leben ist keine Einbahnstraße. 

Wie geht Ihr also richtig vor, wenn der Stoff zu vermitteln ist?

Sowohl Klassensprecher als auch seine Stellvertretung gehen dann mit den benoteten Arbeiten zum Schuldirektor. Schadet absolut nicht, wenn die ganze Klasse vor der Tür steht und so Euer Anliegen unterstützt. 

Beim Schuldirektor beschwert Ihr Euch. Und verlangt, dass diese Note nicht ins Zeugnis einfließt. Seid höflich und freundlich. Bleibt höflich und freundlich. Hört Euch die Gegenrede in Ruhe an. Im Bedarfsfall beantwortet wahrheitsgemäß Fragen. 

Danach geht Ihr und erstellt ein Gedächtnisprotokoll. Jede Person für sich und ohne sich abzusprechen. 

Seid Ihr nicht erfolgreich gewesen sind Eure Eltern dran. Die können den Elternbeirat nutzen. 

Macht Euch keine Illusionen:

Eure Lehrkraft wird deshalb nicht von der Schule fliegen. Es wird auch keinen Ersatz geben. Denn die von Euren Eltern und allen wahlberechtigten Erwachsenen in diesem Staat gewählten Politiker haben kein Geld für Ersatz während eines Schuljahres übrig. Und an Schulen herrscht eh schon Personalmangel. 

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So. Das war jetzt mal der rechtliche Hintergrund. Jetzt zu Euren Interessen:

Wir Menschen sind verschieden. Deshalb kann auch nicht jeder Lehransatz für jeden Menschen verständlich sein. Das ergibt die Logik. 

Ihr seid heute aber nicht mehr auf Schule angewiesen um zu lernen. Ihr habt Internet-Anschluss .Und damit Zugriff auf viele verschiedene Lehrmethoden. Die könnt Ihr kostenlos nutzen. 

Ihr gebt also in die Suchmaske des Browsers und bei youtube Fach und Thema ein. Dann wählt Ihr aus den KOSTENLOSEN Ergebnissen jene aus, die Ihr gut verstehen könnt. Speichert sie in einer Linkliste für regelmäßigen Gebrauch.

Bildet Lerngruppen. Eine Lerngruppe besteht bestenfalls aus einem schlechten Teilnehmer im Fach, einem guten und einem Mittelfeld. So profitieren alle am meisten. 

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Ich lese gerade, sie war sehr oft krank, Ihr hatte nur sehr wenige Stunden. Das ist dann ein Thema, welches der Elternbeirat gemeinsam mit der Schuldirektion / dem Lehrkörper gegenüber dem zuständigen Landesministerium als nicht hinnehmbaren Missstand abmahnen sollte. 

Wir sollten uns absolut keinen Illusionen hingeben:

Das Leben ist keine Einbahnstraße

Und Schule funktioniert nur durch die respektvolle Zusammenarbeit von Lehrkörper, Elternbeirat und SMV wirklich gut. Erst dann kann angemessener und auch öffentlicher Druck auf Politik ausgeübt werden, dass solch skandalöser Missstand an Schulen abgestellt wird. 

Ich lese jetzt mal die anderen Antworten nicht. Denn ich kann mir manche verantwortungsverweigernde aggressive Tönerei sehr gut vorstellen. Die meisten dieser Subjekte sind wahlberechtigt und damit mit verantwortlich für solche Zustände an deutschen Schulen. 

Natürlich ist es viel einfacher, dann den nicht verantwortlichen Kindern irgendwelche eigenen Mängel vorzuhalten. Es ist das übliche Verhalten von Verantwortungsverweigerern. Sie dürfen mit Recht ignoriert werden. 

Macht Euch zu Schüler-Mitverwaltung schlau, zu Schülerzeitung, zu Schulprojekt. Mit diesen Mitteln könnt Ihr selbst beitragen, dass sich die Zustände an Eurer Schule verbessern. 

Was die Lehrkraft betrifft:

Wir dürfen anhand schon lange veröffentlichter Fakten unterstellen, dass Eure Lehrkraft so stark überarbeitet ist, dass sie so lange krank ist und war. Weiter dürfen wir der Lehrkraft unterstellen, dass sie stocksauer ist, trotzdem als volle Arbeitskraft in der Schule angerechnet zu werden. 

Gugu77  22.05.2017, 21:58

Im der Ausbildungsprüfungsordnung und im Schulrecht gibt es dazu recht schwammige Vorlagen. Da muss man .ach Hausaufgabenerlassen suchen. 

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Meiner Ansicht nach nicht.

(Was steht denn im Schulgesetz - "Hausaufgabenerlass"? - für dein Bundesland bezüglich der Hausaufgaben?)

Ihre Handlungsweise - wenn du korrekt und vollständig berichtet hast - halte ich zudem für arg unprofessionell.

Chefsache, finde ich. Beschwert euch.

Gruß, earnest


Inhalte. von Hausaufgaben dürfen   nicht benotet werden. Die Schulgesetze der Länder legen fest, woraus die Note sich zusammensetzt und was zu den “'Sonstigen Leistungen“ gehört. Hausaufgaben gehören dazu nicht! .In Niedersachsen gibt es z.B. einen Hausaufgabenerlass, der das regelt.

Sie kann die 6  nur mit Arbeitsverweigerung begründen. Sehe ich persönlich aber skeptisch. Das wäre dann wirklich nur ein kleiner Teil der Gesamtnote.

Diese Note jedoch hinzuzuziehen, um die Gesamtnote zu generieren, weil die Lehrkraft nicht oft da war, geht gar nicht. Da lässt man einen Test schreiben oder Referate vortragen.

Lass das mal ihren Chef entscheiden. 

Nein, ich denke das darf sie nicht. Das klingt nach einer willkürlichen und schikanösen Notenvergabe. Eine solche Notenvergabe ist rechtswidrig.

Wenn es die Schüler nicht verstanden haben, muss die Lehrerin es noch mal erklären und noch mal eine neue angemessene Frist zur Abgabe setzen. Wenn es alle nicht verstanden haben, liegt nahe, dass die Lehrerin die Aufgabenstellung nicht ausreichend erklärt hat.

Ihr könnt euch an den Vertrauenslehrer wenden. Oder an den Schulleiter. Wenn der nichts macht, an den Disziplinarvorgesetzten der Lehrerin, das ist in der Regel der für die Schule zuständige Schulrat.

Alexuwe  22.05.2017, 10:58

Das ist dezidiert falsch !

Vor dem Abgabetermin wäre dies noch möglich gewesen.

danach liegt das Versäumniss beim Schüler 

man kann auch keine Klassenarbeit einen Tag später abgeben wollen , lach 

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BrandnerKaspar  22.05.2017, 11:03
@Alexuwe

Nein, da hast du nicht Recht. Denn man kann die Hausaufgaben auch am Abend vor dem Abgabetermin machen. Man muss sie nicht vorher anschauen oder prüfen, ob die Aufgabenstellung von der Lehrerin ausreichend erklärt wurde. Fristen dürfen bis zum Schluss ausgenutzt werden. Wenn man dann am Abend vorher merkt, dass man die Aufgaben mangels ausreichender Erklärung nicht bearbeiten kann, trifft einen als Schüler kein Verschulden. In diesem Falle muss die Lehrerin die Aufgaben ausreichend erklären und die Abgabefrist verlängern.

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AdurxIsd  22.05.2017, 12:20
@BrandnerKaspar

Ich denke den Schüler trifft sehr wohl die Schuld, wenn dieser erst den Abend vorher anfängt und somit keine Zeit mehr bleibt für Rückfragen mit dem Lehrer.

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BrandnerKaspar  22.05.2017, 19:41
@AdurxIsd

Nein. Hausarbeiten dürfen auch erst am Abend vorher gemacht werden.  Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf eine Frist bis zum Schluss ausgeschöpft werden. Das gilt auch bei Hausaufgaben.

Die Aufgabe muss von der  Lehrerin so gestellt sein, dass die Schüler sie alleine und ohne weitere Nachfragen lösen können. Ansonsten wurde die Aufgabe fehlerhaft gestellt. Die Schuld liegt hier alleine bei der Lehrerin. Sie muss daher verständlich erklären und die gegebene Frist verlängern.

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Gugu77  22.05.2017, 21:54
@BrandnerKaspar

Hausaufgaben dürfen auch gar nicht benotet werden. Asurxlsd. Bist du Lehrer? In dem.Fall bitte nochmal die APO lesen...

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Wenn man Hausaufgaben abgeben soll, egal wann, hat man einen bestimmten Zeitraum dazwischen. Da, in diesem Zeitraum, hättet ihr eure Lehrerin fragen müssen, was ihr dort in der Hausaufgabe machen solltet. 
Natürlich hättet ihr auch einfach mehr versuchen können diese Aufgabe zu verstehen und vielleicht die Aufgabe irgendwie umformulieren, damit sie mehr Sinn macht? 

Jeder hatte Probleme, warum habt ihr dann nicht eure Probleme zusammengeschmissen, drüber geredet und es gemeinsam gelöst? Ich denke nicht, dass jeder genau das selbe Problem hatte. Dadurch hättet ihr es auch so lösen können. 

Ich hatte schon öfters, dass ich irgendwelche Hausaufgaben oder Arbeiten einem Lehrer geben musste, obwohl ich ihn an dem Tag nicht hatte. 
Das geht aber dennoch : Es gibt so etwas wie ein Lehrerzimmer. 
Einer oder vielleicht zwei Leute sammeln alles ein und bringen es dem Lehrer. Wenn der nicht da ist, fragen wir die Person, ob sie die Sachen in das Fach des Lehrers tut oder auf deinen Platz legt.  

Ihr habt also einfach nur Pech gehabt.