darf ein heilpraktker, wenn er umzieht, in einem anderen bundesland praktizieren?

8 Antworten

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Da wir HP's nicht der Bestallung unterliegen, dürfen wir uns da niederlassen, wo es uns gefällt. D. h., es gibt keinerlei Einschränkungen. Man darf sogar zwei oder drei Praxen haben/führen. Allerdings gibt es u. U. dann hier auch bestimmte Vorschriften, die zu beachten sind. Denn die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung bezieht sich nur auf eine Person, die vor einem deutschen Gesundheitsamt vor dessen Leiter (also einem Arzt, meistens Professor) bewiesen hat, dass er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. (Nebenbei, mancher "Schulmediziner" würde da glatt mit Pauken und Trompeten durch "rasseln").

Isartaucher  13.09.2009, 18:39

... und der Ingenieur würde nach 30 Berufsjahren möglicherweise auch die Prüfung beim Pannenhilfekurs nicht bestehen.

Das sagt aber nichts aus. Die Heilpraktikerüberprüfung ist kinderleicht. Jeder Medizinstudent würde sich für ein solchermaßen geschenktes Examen bedanken. Bei den Medizinern fallen allerdings im Hammerexamen nur wenige durch, bei den HPs etzwa 90%.

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hajo63  18.09.2009, 17:49
@Isartaucher

Na, ich danke, denn die Erfahrungen zeigen andere Werte. Ich kenne einige "Doktores", die glauben, auf ihre Fahne "Naturheilverfahren" schreiben zu dürfen (müssen, können, wollen), nur weil sie ein Wochenendseminar eines obskuren Naturfreaks gelauscht haben.

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Wenn es bei Heilpraktikern so ist wie bei Ärzten darf er nur dort praktizieren, wo er auch zugelassen ist. Oder er muss sich im neuen Bundesland eine neue Zulassung holen beim Gesundheitsamt.

Isartaucher  13.09.2009, 18:31

Nein. Die Zulassung eines Heilpraktiker ist mit der des Arztes in keiner Weise zu vergleichen.

Der Heilpraktiker muss sich nach einem Umzug nur bei den zuständigen Behörden anmelden, und kann anschließend weiter tätig sein.

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Sie dürfen sich in jedem Bundesland niederlassen, müssen sich aber beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Die Gesundheitsämter in Bayern verlangen seit kurzem einen detailierten, auf die Praxistätigkeit abgestimmten Hygieneplan und es werden in Bayern derzeit die Heilpraktikerpraxen überprüft. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich allerdings nicht. Viel Erfolg in der neuen Praxis.

Ja, er darf praktizieren. Warum auch nicht? Der Friseur darf auch weiter die Haare schneiden. Oder der Masseur massieren. Prüfung ist doch abgelegt.

Du darfst natürlich in einem anderen Bundesland praktizieren. Dir ist nur verboten, die Heilkunde im Umherziehn zu praktiziern.