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darf ein heilpraktker, wenn er umzieht, in einem anderen bundesland praktizieren?

gefragt von teresazaunig am 12.09.2009 um 12:37 Uhr

oder nur in dem bundesland, in dem er die prüfung abgelegt hat?

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anonym
beantwortet von hajo63 am 13. September 2009 12:30
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Hilfreichste Antwort

Da wir HP's nicht der Bestallung unterliegen, dürfen wir uns da niederlassen, wo es uns gefällt. D. h., es gibt keinerlei Einschränkungen. Man darf sogar zwei oder drei Praxen haben/führen. Allerdings gibt es u. U. dann hier auch bestimmte Vorschriften, die zu beachten sind. Denn die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung bezieht sich nur auf eine Person, die vor einem deutschen Gesundheitsamt vor dessen Leiter (also einem Arzt, meistens Professor) bewiesen hat, dass er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. (Nebenbei, mancher "Schulmediziner" würde da glatt mit Pauken und Trompeten durch "rasseln").

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 13. September 2009 18:39

... und der Ingenieur würde nach 30 Berufsjahren möglicherweise auch die Prüfung beim Pannenhilfekurs nicht bestehen.

Das sagt aber nichts aus. Die Heilpraktikerüberprüfung ist kinderleicht. Jeder Medizinstudent würde sich für ein solchermaßen geschenktes Examen bedanken. Bei den Medizinern fallen allerdings im Hammerexamen nur wenige durch, bei den HPs etzwa 90%.

Kommentar von hajo63 am 18. September 2009 17:49

Na, ich danke, denn die Erfahrungen zeigen andere Werte. Ich kenne einige "Doktores", die glauben, auf ihre Fahne "Naturheilverfahren" schreiben zu dürfen (müssen, können, wollen), nur weil sie ein Wochenendseminar eines obskuren Naturfreaks gelauscht haben.


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anonym
beantwortet von wurzeldackel am 12. September 2009 12:39
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natürlich kann er in einem anderen bundesland praktizieren, hat mit der prüfung nichts zu tun....-)


anonym
beantwortet von hannedore am 13. September 2009 14:26
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schließe mich meinem Vorredner voll an. So ist es...


gmsde
beantwortet von gmsde am 13. September 2009 11:44
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Sie dürfen sich in jedem Bundesland niederlassen, müssen sich aber beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Die Gesundheitsämter in Bayern verlangen seit kurzem einen detailierten, auf die Praxistätigkeit abgestimmten Hygieneplan und es werden in Bayern derzeit die Heilpraktikerpraxen überprüft. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich allerdings nicht. Viel Erfolg in der neuen Praxis.


anonym
beantwortet von BeaSonne am 13. September 2009 09:49
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@PeterSchmitt2 das stimmt nicht. wir sind eben keine ärzte. ich bin schon umgezogen und darf in jedem bundesland praktizieren.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 12. September 2009 12:38
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Ja, er darf praktizieren. Warum auch nicht? Der Friseur darf auch weiter die Haare schneiden. Oder der Masseur massieren. Prüfung ist doch abgelegt.


anonym
beantwortet von insuffizienz am 13. September 2009 20:03
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Du darfst natürlich in einem anderen Bundesland praktizieren. Dir ist nur verboten, die Heilkunde im Umherziehn zu praktiziern.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 12. September 2009 12:40
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Wenn es bei Heilpraktikern so ist wie bei Ärzten darf er nur dort praktizieren, wo er auch zugelassen ist. Oder er muss sich im neuen Bundesland eine neue Zulassung holen beim Gesundheitsamt.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 13. September 2009 18:31

Nein. Die Zulassung eines Heilpraktiker ist mit der des Arztes in keiner Weise zu vergleichen.

Der Heilpraktiker muss sich nach einem Umzug nur bei den zuständigen Behörden anmelden, und kann anschließend weiter tätig sein.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 13. September 2009 18:34

Vielen Dank für den Hinweis.


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