Darf ein Busfahrer Leute aussteigen lassen, obwohl keine Station ist?
Hallo, ich wollte mal wissen, ob der Busfahrer einen Aussteigen lassen darf, wenn er grade wo steht und nicht bei der Station und wenn man dann sagt: "Bitte lassen sie mich sofort aussteigen, es handelt sich um einen Notfall. (Sofern es wirklich einer ist)" Darf er das oder nicht?
13 Antworten
Klaro, bei einem Notfall sowieso (Schwangere Frau kriegt Wehen, Schlaganfall, etc.). Wenn sonst kein Grund besteht, gehen kleinere Ausnahmen sicherlich ok (z.B. ne Omi hat eine Station verpasst). Aber wenn es wegen solchen Sachen zu Verzögerungen im Fahrplan kommt, dann darf er dich sicher nicht rauslassen.
Eben.
Der Fahrer kann über Funk direkt Notarzt oder Rettungswagen anfordern, was in der Regel sinnvoller sein dürfte, als einen Fahrgast mit akuten gesundheitlichen Problemen aussteigen zu lassen.
In Nürnberg ab 20 Uhr
ja darf er .. bei uns wird das als extra service für die nacht und ganztägig für ältere oder gehbehinderte menschen angeboten. einzige einschränkung ist das der verkehr es zulässt und das nicht 50m hinter einer haltestelle ist
Die Regel ist, und so ist es im Personenbeförderungsgesetz, in der BO Kraft und in der StVo vorgeschrieben, das ein Fahrgastwechsel nur an den dafür vorgesehenen Haltestellen erlaubt ist. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, oder wie heißt es so schön. Nach 20 Uhr beispielsweise darf ein Busfahrer den Fahrgast auch außerhalb der Haltestelle raus lassen, wenn er selber einschätzen kann das der Gast gefahrlos den Bus verlassen kann. Auch kann die Fahrdienstaufsicht einen außerplanmäßigen Halt und damit verbundenen Fahrgastwechsel anordnen. Und im Notfall kann und darf der Busfahrer auch einen Fahrgast raus lassen, es muss aber schon Gefahr für Leib und Leben bestehen. Nur weil er vergessen hat auszusteigen ist kein Grund den Gast raus zu lassen. Passiert hierbei was, haftet der Busfahrer. Und das ist der Grund warum die wenigsten, und nur die dümmsten Fahrer Fahrgäste auf freier Strecke raus lassen, bzw aufnehmen
Äh.. wenn es sich um einen Notfall handelt, dann kann er in rechtliche Schwierigkeiten kommen, wenn er nicht hilft, oder? Du kannst in einem Notfall auch bei der S-Bahn, Ubahn etc. die Notbremse ziehen, wenn das wirklich dem Notfall zuträglich ist.
was soll es bringen, wenn eine schwangere mit wehen oder jemand, der einen schlaganfall erlitten hat, auf freier strecke aussteigt. einzig sinnvolle lösung wäre, die person bleibt im bus, der sich irgendwo mit dem rettungwagen trifft.