Darf ein Bundeswehrsoldat in seinem Urlaub in die Ukraine gehen und sich anschließen?

5 Antworten

So trivial wie meine Vorredner das behaupten ist die Fragestellung nicht. Erstmal stellt sich die Frage wem man sich anschließt und was man dann genau gedenkt zu tun. Und ob man zum Ende seines Urlaubes wieder den Dienst in Deutschland aufnimmt.

Hier mal ein paar Facts:

Es gab in der Vergangenheit mehrere Fälle in denen aktive Soldaten Unterstützung für fremde Streitkräfte gebracht haben. U. a. haben Personenschützer der Feldjäger mal Personenschützer anderer Streikräfte im Urlaub ausgebildet. Soweit ich das damals verfolgt habe, wurde kein Dienstvergehen vor dem Truppendienstgericht anerkannt. Auch von KSK Soldaten weiß man, dass diese bereits in Ihrem Urlaub andere Streitkräfte ausgebildet haben. Hier kenne ich den Ausgang des Verfahrens also nicht.

Hier mal meine persönliche Einschätzung als ehemaliger Disziplinarvorgesetzter:

Ein Dienstvergehen im Sinne §15 oder §16 Wehrdisziplinarordnung liegt nicht vor. Ich würde als Chef allerdings wegen Verstoßes gegen §7 Soldatengesetz ("Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.") und §16 Soldatengesetz ("Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.") ein Disziplinarverfahren einleiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin seit mehr als 20 Jahren Offizier

Du darfst in deinem Urlaub in die Ukraine fahren.

Du darfst dich auch ans Stromnetz anschließen.

Solltest du dich aber in deinem Urlaub aktiv an Kampfhandlungen beteiligen, machst du dich strafbar, selbst wenn du in deiner Urlaubszeit zurückkehrst.

Nein, natürlich darf er das nicht!

Sicher nicht! Auch macht das die Ukraine nicht mit! Da ist der Kontrakt für "bis Ende des Krieges" nicht bis zum Ende des Urlaubs..!

Woher ich das weiß:Hobby – Bin Deutscher mit "Nazi Hintergrund" ...!

Nein, kein deutscher Staatsbürger und insbesondere kein Soldat darf in einer fremden Armee dienen, das wäre ja quasi Fahnenflucht. Es gibt da nur ganz ganz wenige spezielle Ausnahmen.