Darf ein Azubi aus dem Urlaub geholt werden
Sehr geehrte "Experten",
nun, meine Freundin hat heute ihren einwöchiegen Urlaub zu Hause angetreten. Die Cheffin informierte sie am freitag das Sie ab Montag eine Woche frei habe. Dazu muss man sagen, meine Freundin lernt noch, befindet sich also in Ausbildung! Nun hat die Cheffin angerufen und ihr gesagt das sie doch am Dienstag arbeiten kommen soll. Grund dafür, es sind keine Leute im Betrieb die das Geschäft abwickeln könnten, also nicht ausreichend Personal.
Meine Frage darin, darf die Cheffin sie einfach aus dem Urlaub rausholen?
Ich würde mich über sachliche Antworten sehr freuen.
MfG
12 Antworten
Das geht schon, aber die Urlaubstage müssen dann später genemigt werden! Außerdem ist der Betieb dann auch für die Rückerstattung von fahrt- und Urlaubskosten verantwortlich!
Mein Chef hat mich auch aus dem Urlaub geholt wo mein Chef hat mich auch aus dem Urlaub geholt zweimal war das 2020 ich wollte ganz in Ruhe frühstücken
Auch, wenn das Thema schon etwas länger gelöst zu sein scheint : 90% der Beiträge sind nicht gesetzeskonform.
Zitat : "Wenn er (der Arbeitgeber) ihm (dem Arbeitnehmer) aber einmal Urlaub gewährt habe, könne er ihn nicht zurückrufen."
Quelle : http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/as218.htm
Weiter (Zusammenfassung) : "Es kann keine Vereinbarung getroffen werden, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück zu holen, da solche Vereinbarungen, selbst schriftlich verfasst, rechtswidrig und somit nichtig wären." Quelle : Siehe Oben.
Soviel auf jeden Fall zum Thema Arbeitnehmer - jetzt müsste nur jemand findiges zusehen, dass er/sie/es nachprüft, ob es im BAG (Berufsausbildungsgesetz - oder wie auch immer sich dies ausgeschrieben schimpft) die Möglichkeit gibt, eine abweichende Regelung zu treffen. Aus meiner Ausbildung damals weiß ich noch, dass der Chef den Urlaubswunsch erst zwei Tage lang geprüft hatte, bevor ich den Urlaub genehmigt oder eben nicht genehmigt bekommen habe, weil er sich im Klaren darüber war, dass er mich bereits nach Genehmigung und sogar noch vor dessen Antritt nicht mehr zurückrufen kann.
Ich hoffe, dass es einige Menschen gibt, die mit diesem Kommentar etwas anfangen können. Gruß
Sovile ich weiß, darf bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen VOR Urlaubsantritt gestrichen bzw. vom Arbeitgeber verlegt werden. Aus dem Urlaub darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht holen.
Wenn der Urlaub schriftlich genehmigt ist, darf er seitens des Arbeitgebers nicht vorzeitig abgebrochen werden.