Sehr geehrte "Experten",
nun, meine Freundin hat heute ihren einwöchiegen Urlaub zu Hause angetreten. Die Cheffin informierte sie am freitag das Sie ab Montag eine Woche frei habe. Dazu muss man sagen, meine Freundin lernt noch, befindet sich also in Ausbildung! Nun hat die Cheffin angerufen und ihr gesagt das sie doch am Dienstag arbeiten kommen soll. Grund dafür, es sind keine Leute im Betrieb die das Geschäft abwickeln könnten, also nicht ausreichend Personal.
Meine Frage darin, darf die Cheffin sie einfach aus dem Urlaub rausholen?
Ich würde mich über sachliche Antworten sehr freuen.
MfG
Das geht schon, aber die Urlaubstage müssen dann später genemigt werden! Außerdem ist der Betieb dann auch für die Rückerstattung von fahrt- und Urlaubskosten verantwortlich!

Wenn der Urlaub schriftlich genehmigt ist, darf er seitens des Arbeitgebers nicht vorzeitig abgebrochen werden.

''darf die Cheffin sie einfach aus dem Urlaub rausholen?''
Einfach nicht, aber wenn dort wirklich eine Notsituation eintreten würde ('*'Nichts geht mehr ohne sie''), dann schon.
in zukunft AB spruch " bin im urlaub und leider nicht zu erreichen" fertig.

Ja, wenn der Betrieb unterversorgt ist....scheint der fall zu sein.
Sovile ich weiß, darf bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen VOR Urlaubsantritt gestrichen bzw. vom Arbeitgeber verlegt werden. Aus dem Urlaub darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht holen.
So, wie Du es schilderst, würde ich auf JA tippen.
das kann, die Chefin muß alle Kosten tragen und die Zeit ersetzen