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Darf ein Azubi aus dem Urlaub geholt werden

gefragt von DuBistMeinLeben am 08.11.2009 um 16:56 Uhr

Sehr geehrte "Experten",

nun, meine Freundin hat heute ihren einwöchiegen Urlaub zu Hause angetreten. Die Cheffin informierte sie am freitag das Sie ab Montag eine Woche frei habe. Dazu muss man sagen, meine Freundin lernt noch, befindet sich also in Ausbildung! Nun hat die Cheffin angerufen und ihr gesagt das sie doch am Dienstag arbeiten kommen soll. Grund dafür, es sind keine Leute im Betrieb die das Geschäft abwickeln könnten, also nicht ausreichend Personal.

Meine Frage darin, darf die Cheffin sie einfach aus dem Urlaub rausholen?

Ich würde mich über sachliche Antworten sehr freuen.

MfG


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anonym
beantwortet von blablubblub am 8. November 2009 16:59
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Hilfreichste Antwort

Das geht schon, aber die Urlaubstage müssen dann später genemigt werden! Außerdem ist der Betieb dann auch für die Rückerstattung von fahrt- und Urlaubskosten verantwortlich!


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Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 8. November 2009 16:57
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Wenn der Urlaub schriftlich genehmigt ist, darf er seitens des Arbeitgebers nicht vorzeitig abgebrochen werden.


cagalli
beantwortet von cagalli am 8. November 2009 16:57
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ja kann sie. dafür kriegt sie aber später frei


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. November 2009 16:58
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''darf die Cheffin sie einfach aus dem Urlaub rausholen?''

Einfach nicht, aber wenn dort wirklich eine Notsituation eintreten würde ('*'Nichts geht mehr ohne sie''), dann schon.


anonym
beantwortet von Memmenie am 8. November 2009 16:58
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in zukunft AB spruch " bin im urlaub und leider nicht zu erreichen" fertig.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 16:58
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Ja, wenn der Betrieb unterversorgt ist....scheint der fall zu sein.


anonym
beantwortet von seefrank am 8. November 2009 16:58
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Sovile ich weiß, darf bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen VOR Urlaubsantritt gestrichen bzw. vom Arbeitgeber verlegt werden. Aus dem Urlaub darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht holen.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 8. November 2009 16:59
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Im Notfall Ja.


anonym
beantwortet von quietprof am 8. November 2009 17:01
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So, wie Du es schilderst, würde ich auf JA tippen.


anonym
beantwortet von Imera am 9. November 2009 13:17
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das kann, die Chefin muß alle Kosten tragen und die Zeit ersetzen


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