Darf ein Abfangjäger einen Passagierflugzeug angreifen?

5 Antworten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das in Deutschlabd nicht erlaubt ist. Das Aufwiegen von Leben gegeneinander ist unethisch.

Selbst wenn ein Kampfpilot einen entsprechenden Befehl bekommen würde, müsste er ihn nicht ausführen, weil der Befehl ungültig wäre.

D.h. "ein" Passagierflugzeug.

Der  Paragraph 14, laut dem Streitkräfte der Bundeswehr die Befugnis erhielten, von Terroristen entführte Flugzeuge im äußersten Notfall abzuschießen.

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/luftsicherheitsgesetz100.html

Nein, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006.

Das hebelt den §14 aus.

Mit Befehl natürlich, ich empfehle das Buch "Terror" von Schirach.